Zurück

Ausfuhrkennzeichen

Info

Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren?
Bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen bestehen Sonderregelungen. Erkundigen Sie sich hierzu bitte bei der Zulassungsbehörde.

Benötigte Unterlagen

• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (gilt auch bei außer Betrieb gesetzten Fahrzeugen)
• Deckungskarte für Ausfuhrkennzeichen (gelb)
• Kennzeichen (falls das Fahrzeug noch zugelassen ist)
• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung bei Hauptwohnsitz in Darmstadt.
Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten

  • Bei Firmen/Vereinen: aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller aus dem Vereinsregister (zusätzlich noch Personalausweis oder Pass des Geschäftsführers/Vorsitzenden im Original oder in Kopie; Einzel- bzw. Gesamtprokura beachten!).
    Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass (Original oder Kopie mit Meldebescheinigung)
    (Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)

• Bescheinigung über Hauptuntersuchung (HU-Bericht); mindestens gültig für die Geltungsdauer des Ausfuhrkennzeichens

• SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Es können nur Konten angegeben werden, die bei einem inländischen Geldinstitut oder bei einem ausländischen Geldinstitut mit inländischer Niederlassung, geführt werden. Die Vorlage der EC-Karte ist erforderlich!

Insbesondere zur Identifizierung des Fahrzeuges, aber auch zur Durchführung einer Sichtkontrolle hinsichtlich des Fahrzeugzustandes, muss das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgeführt werden.

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Darmstadt, sondern in einer anderen Stadt in Deutschland:
so müssen Sie sich für die Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens an die für Ihren Hauptwohnsitz zuständige Kfz.-Zulassungsbehörde wenden.

Haben Sie keinen Hauptwohnsitz in Deutschland:
so benötigen Sie zur Beantragung von Ausfuhrkennzeichen eine/einen Empfangsberechtigte/n mit Hauptwohnsitz in Deutschland. Hier muss ein gesondertes Formular ausgefüllt werden (siehe Formulare). Die/Der Empfangsberechtigte muss anwesend sein unter Vorlage seines Bundespersonalausweises oder Reisepasses/Passes in Verbindung mit einer Meldebescheinigung (diese darf nicht älter als 3 Monate sein).

Sollte sich das Fahrzeug nicht in Darmstadt bzw. in einem angrenzenden Zulassungsbezirk (Landkreis Darmstadt-Dieburg) befinden:
müssen Sie bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen
Kfz.-Zulassungsbehörde zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens vorsprechen.


Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung zur Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR)
Der Abruf der Meldedaten kann jedoch nur für Personen erfolgen, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben.
Bei Wohnsitz in Deutschland (aber nicht in Darmstadt) muss eine Meldebescheinigung vorgelegt werden, diese darf aber nicht älter sein als 3 Monate.

Rechtsgrundlagen

§ 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).

32,00 €

Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.


Sie können die Gebühr bar oder auch mit EC-Karte und PIN bezahlen.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.