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Soziale Schwierigkeiten
Unterstützung von Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten Im Rahmen von Hilfeplanung Unterstützung durch Beratung, um in den jeweiligen Problemlagen zu helfen.
Weitere Informationen zum Thema bieten:
Benötigte Unterlagen
Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.
Die Hilfe ist dazu bestimmt, Personen, deren besondere Lebensverhältnisse zu sozialen Schwierigkeiten führen und deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft dadurch unmöglich oder erheblich beeinträchtigt ist, eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen. Anspruch auf diese Hilfe hat jeder, der in besonders schwierige Lebensverhältnisse geraten ist (z. B. obdachlos oder straffällig geworden ist, ohne Familie da steht oder keine gesicherte Existenz hat) und diese aus eigener Kraft nicht überwinden kann. Dabei können die besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Person des Hilfesuchenden, in seinen gegenwärtigen Lebensverhältnissen oder in seinem sozialen Umfeld begründet sein. Es darf sich jedoch nicht um Schwierigkeiten handeln, die sich von denen nicht unterscheiden, die fast jeden im Laufe eines Lebens einmal treffen können (z. B. Ehekrise, Probleme am Arbeitsplatz etc.). Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten Hierzu gehören vor allem:
zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.