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Abfall: Sperrmüll
Was ist Sperrmüll?
Feste, sperrige Gegenstände des Hausrates, die wegen ihrer Abmessungen nicht in die Restabfallbehälter passen und nicht schwerer als 100 Kilogramm sind.
Zum Beispiel:
Möbel, Betten, Bilder, Koffer, Matratzen, PVC-Auslegware, Regale, Schränke, Sitzmöbel, Spielgeräte, Teppiche, Tische. Fahrräder, Handrasenmäher, Leiter, Metall-Möbel, Schubkarre, Sportgeräte.
- Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Was ist kein Sperrmüll?
Alles, was mit dem Haus fest verbunden ist (zum Beispiel Balkongitter, Laminat, Holzdielen, Deckenverkleidungen, Heizkörper, WC- und Waschbecken), Bauabfälle, Fenster, Türen, Altreifen und Kraftfahrzeugteile gehören nicht zum Sperrmüll und können über die Recyclingstation entsorgt werden.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Rechtsgrundlage
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Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
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24.09.2013