Covid-19-Virus AKTUELL | > Alle Informationen zum Thema Covid-19-Virus auf einen Blick |
Vermittlung von Pflegekindern
Weitere Informationen beim Pflegekinderdienst der Stadt Darmstadt.
Ein Pflegekind ist ein Kind oder Jugendlicher, das bzw. der vorübergehend oder auf Dauer nicht in seiner Ursprungsfamilie, sondern in einer anderen Familie, seiner Pflegefamilie, lebt. Die Gründe dafür, dass ein Kind zu einem „Pflegekind“ wird, sind vielfältig und reichen von dem vorübergehenden Ausfall von Eltern oder eines Elternteils bis hin zu vielschichtig belasteten, instabilen Familiensituationen. Bevor eine Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie geprüft wird, werden seitens des Jugendamtes zunächst die Unterstützungsmöglichkeiten für die Ursprungsfamilie ausgeschöpft, mit dem Ziel, das Kind wieder selbst versorgen zu können. Verbessert sich die Situation für das Kind bzw. den Jugendlichen durch die ambulanten Hilfen nicht, kann die Aufnahme in einer geeigneten Pflegefamilie zur Bewältigung der Situation notwendig und geeignet sein. Wer beabsichtigt, ein Pflegekind bei sich aufzunehmen, bedarf hierzu einer Erlaubnis des örtlichen Jugendamtes.
Beispiele für die Unterbringung eines Kindes als Pflegekind in einer Pflegefamilie können sein:
Diese so genannten familienstützenden Maßnahmen (z. B. sozialpädagogische Familienhilfe) können auch über einen längeren Zeitraum angeboten werden.
Insbesondere bei jüngeren Kindern ist eine Pflegefamilie oftmals besser geeignet als die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung, denn es zeigt sich, dass es für Kinder vorteilhaft ist, in stabilen Beziehungsgefügen aufzuwachsen.
Daher wird für jedes Kind, das nicht in seiner eigenen Familie aufwachsen kann, sorgfältig geprüft, ob dies in einer Pflegefamilie möglich ist.
Dabei geht es um Fragen wie:
Das Jugendamt in der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Weiterführende detaillierte Informationen zu den vielfältigen grundsätzlichen und praktischen Fragen rund um das Thema "Pflegekind" in Hessen erhalten Sie z.B. unter www.familienatlas.de
§ 33 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe)
§ 44 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe)