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Wohnungsvermittlungsstelle
Informationsblatt "Einkommensgrenzen im geförderten Wohnungsbau"
Für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung im Bereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist es erforderlich bei der Wohnungsvermittlungsstelle des Amtes für Wohnungswesen als wohnungssuchend registriert zu sein. Gemäß § 5 a Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG) gehört die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu den Gebieten mit einem erhöhten Wohnraumbedarf. Hier ersetzt die Registrierung, die gemäß § 17 Hessisches Wohnraumförderungsgesetzes (HWoFG) vorgesehene Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung für den Bezug einer sozial geförderten Wohnung. Ausgestellt werden Wohnberechtigungsscheine für außerhalb der Wissenschaftsstadt Darmstadt, die in ganz Hessen, mit Ausnahme der § 5 a HWoBindG Gemeinden, ihre Gültigkeit haben.
Die Vermittlung der sozial geförderten Wohnungen erfolgt nach den derzeit geltenden Registrier- und Vergaberichtlinien.
Aufteilung der Zuständigkeiten:
Herr Arent | A - Bn |
Frau Klinger | Bo - Fra |
Frau Rhein | Frb - Kob |
Frau Müller | Koc -Naj |
Frau Graf | Nak - Sam |
Frau Abt | San - Z |
Benötigte Unterlagen
Neben dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Vermittlung einer sozial geförderten Wohnung in Darmstadt sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Haushaltsbescheinigung, abgestempelt von der Meldebehörde bei Bewerberinnen und Bewerbern, die außerhalb von Darmstadt wohnen - Vordruck Haushaltsbescheinigung
- Mietvertrag der derzeitigen Wohnung
- Pass für alle im Antrag genannten ausländischen Personen bzw. Freizügigkeitsbescheinigungen bei EU-Bürgern
- Schulbescheinigung für alle Kinder ab 16 Jahren
- Heiratsurkunde für Ehepaare, die nicht länger als 5 Jahre verheiratet und beide jünger als 40 Jahre sind
- Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über eine Schwangerschaft mit Entbindungstermin
- Kündigungsschreiben des Vermieters, ggf. Räumungsurteil
- aktueller Einkommensnachweis von allen Bewerber/innen, die eine Wohnung suchen
Unter Umständen ist die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich. Dies hängt jedoch von den Besonderheiten des Einzelfalles ab.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Hessisches Wohnungsbindungsgesetz (HWoBindG): Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung
- § 17 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG)
1 % Mieterhöhungsbegrenzung der bauverein AG
In einer zwischen der bauverein AG und der Wissenschaftsstadt Darmstadt abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung wurde festgehalten, dass bei Mieterhöhungenbis zum 31.12.2024 die Möglichkeit besteht, dass Haushalte beim Amt für Wohnungswesen ihr Einkommen überprüfen lassen können und gegebenenfalls die Mieterhöhung auf 1 % begrenzt wird.
Sie erhalten mit Ihrer Mieterhöhung automatisch ein Antragsformular für das Amt für Wohnungswesen, dem Sie entsprechend die für Ihren Haushalt zutreffenden Dokumente beifügen müssen.
Das Amt für Wohnungswesen wird dann überprüfen, ob Sie unter die vereinbarte Einkommensgrenze für mittlere Einkommen nach § 5 Abs. 5 Hessisches Wohnraumfördergesetz (HWoFG) fallen und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt bekommen, die Sie dann bei der bauverein AG einreichen. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich hierbei um eine Serviceleistung
handelt und keinen Rechtsanspruch begründet, daher sind die entsprechenden Fristen aus den Mieterhöhungsschreiben der bauverein AG unbedingt zu beachten.
Wohnungstauschprogramm mit der bauverein AG
Im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes, wurde zwischen der bauverein AG und der Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Kooperationsvereinbarung, zunächst gültig bis zum 31.12.2024, abgeschlossen.
Das Tauschprogramm soll dabei helfen, die Wohnsituation Einzelner zu verbessern sowie den Wohnungsmarkt in Darmstadt zu entspannen.
Oftmals werden größere Wohnungen von Alleinstehenden bewohnt, während vor allem junge Familien dringend nach größerem Wohnraum suchen. Genau diesem Problem soll das Wohnungstauschprogramm der Wissenschaftsstadt Darmstadt und der städtischen bauverein AG Abhilfe schaffen.
Interessierte Mietende der bauverein AG, die von einer größeren Wohnung in eine kleinere Wohnung umziehen möchten, haben die Möglichkeit, sich bei sozial geförderten Wohnungen an das Amt für Wohnungswesen zu wenden. Vielleicht haben Sie auch schon eine Tauschpartei im Auge. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich gerne an uns. Sie werden von der jeweils zuständigen Sachbearbeitung gerne beraten.
Bei einem Umzug im freifinanzierten Wohnungsbestand der bauverein AG können sich an das dortige Sozialmanagement, unter sozialmanagement@bauvereinag.de, wenden.
Sollten Sie nicht wissen, wer Ihnen weiterhelfen kann, so rufen Sie uns an und wir werden Ihnen behilflich sein.
Für Rückfragen stehen Ihnen nach der Buchstabenaufteilung die jeweils zuständigen Mitarbeitenden zur Verfügung (siehe vorstehender Absatz "Aufteilung der Zuständigkeiten")
Kontakt
- Frau Abt
- Herr Arent
- Frau Graf, G.
vormittags Montag 08:00 - 12:00 Dienstag 08:00 - 12:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 Freitag 08:00 - 12:00 - Frau Klinger
vormittags Montag 08:00 - 12:00 Dienstag 08:00 - 12:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 Freitag 08:00 - 12:00 - Frau Müller
vormittags Montag 08:00 - 12:00 Dienstag 08:00 - 12:00 Mittwoch 08:00 - 12:00 Donnerstag 08:00 - 12:00 Freitag 08:00 - 12:00 - Frau Rhein