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Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen zur Eheschließung im Ausland
- Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde oder an Ihre Botschaft
- Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und möchten im Ausland heiraten?
Bitte erkundigen Sie sich bei den Behörden des Landes, in dem die Hochzeit stattfinden soll, nach den Unterlagen, die dort von Ihnen zur Hochzeit benötigt werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist in der Regel das örtliche Standesamt oder die jeweilige Vertretung in Deutschland (Botschaft bzw. Konsulat).
Sollten Sie lediglich eine „Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung“ benötigen:
so genügt eine Aufenthaltsbescheinigung vom Bürger- und Ordnungsamt (Grafenstr. 30) bzw. von der jeweiligen Außenstelle in den Bezirksverwaltungen, da hierin u. a. Ihr aktueller Familienstand bescheinigt wird.
Verlangt jedoch das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen:
so handelt es sich hierbei um eine Bescheinigung des Standesamtes darüber, dass nach deutschem Recht keine Ehehinderungsgründe für die Hochzeit zwischen Ihnen und dem zukünftigen Ehegatten bestehen. Dieses erhalten Sie vom Standesamt Ihres Wohnortes.
Benötigte Unterlagen
- Bitte füllen Sie zunächst den Beratungsbogen zur Eheschließung vollständig und detailliert (möglichst per Computer) aus. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Danach senden Sie uns diesen bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu.
- Nach Eingang des Beratungsbogens werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie umfassend zu den erforderlichen Unterlagen zu beraten.
- Bei binationalen Paaren ist aufgrund der Beteiligung ausländischen Rechts ggf. die Erstellung eines „Beratungsbriefes“ erforderlich. Darin sind alle notwendigen Dokumente für beide Partner aufgelistet. Wir bitten um Verständnis, dass die Erarbeitung der „Beratungsbriefe“ bis zu 14 Tage in Anspruch nimmt.
Gebühren
- 47,-- EUR wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 23,50 EUR wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
- Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen
Näheres zu unseren Gebühren entnehmen Sie bitte dem Auszug aus den Gebühren des Standesamts.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Für die
Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des
Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie
als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis
Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen
Heimatbehörde kümmern müssen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Eheschließung" im Hessen-Finder.
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
05.01.2017
Kontakt
- 115-Servicecenter