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Wirtschaftliche Hilfen
- Leistungen für Behinderte Menschen
- Stationäre Krankenhilfe
- Kostenübernahme bei ambulanter Pflege und bei Aufenthalten in Alten- und Pflegeheimen, wenn Bedürftigkeit nach dem SGB XII vorliegt
- Krankenversicherungsschutz und Bedürftigkeit nach dem SGB XII
- Übernahme erforderlicher Bestattungskosten bei Bedürftigkeit nach dem SGB XII
Benötigte Unterlagen
- vollendetes 65. Lebensjahr, oder
- vollendetes 18. Lebensjahr und volle Erwerbsminderung im Sinne § 43 Abs. 2 SGB VI
- wirtschaftliche Bedürftigkeit ist nachzuweisen
- persönliche Vorsprache erforderlich