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Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass
Zu den Online-Diensten:
-> Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
-> Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes bzw. Expresspass nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Aufgrund der aktuellen Situation durch die Covid-19-Pandemie kann es zu einer längeren Bearbeitungszeit des Reisepasses kommen. Eine genaue Auskunft kann hierzu nicht gegeben werden. Express-Reisepässe haben weiterhin eine Bearbeitungszeit von ca. 3-5 Werktagen (ohne Gewähr)
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden. Einreisebestimmungen siehe: www.auswaertiges-amt.de
Voraussetzung:
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- in der Regel in Verbindung mit gleichzeitiger Beantragung eines "endgültigen" Reisepasses
- Persönliche Antragstellung
An wen muss ich mich wenden?
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Was sollte ich noch wissen?
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“.
Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de
Benötigte Unterlagen
• Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (wenn vorhanden, Geburts- oder Heiratsurkunde im Original (Stammbuch)) zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
• Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Informationen über die Anforderungen an die Qualität des Bildes können auf der Internetseite www.bundesdruckerei.de abgerufen werden. Die dort veröffentlichte Foto-Mustertafel dient als Grundlage, um die Eignung des Bildes zu prüfen. Abweichende Bilder müssen zurückgewiesen werden.
Rechtsgrundlagen
• Passgesetz
• Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes
Gebühren
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/https://www.gesetze-im-internet.de/passv_2007/BJNR238610007.html
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"