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Verkehrswertgutachten
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung.
Details zu dieser Dienstleistung finden sie unter folgendem Link:www.gaa-darmstadt.de
Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks.
Gemäß § 193 Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse.
Die Bundesländer werden durch § 199 Baugesetzbuch ermächtigt, eigene Rechtsverordnungen für die Bildung von Gutachterausschüssen zu treffen.
Wenn Sie den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks wissen möchten, können Sie diesen über ein Verkehrswertgutachten durch einen Gutachterausschuss ermitteln lassen.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Alt-Moabit 140
10557 Berlin
Grundlage für die Verkehrswertermittlung ist das Baugesetzbuch sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung mit den dazugehörigen Richtlinien.
§ 193 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 194 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 199 Baugesetzbuch (BauGB)
Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
30.09.2020