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Verkehrsbehördliche Anordnungen von fließendem und ruhendem Verkehr
Ausnahmegenehmigungen nach StVO
- Parkgenehmigungen
- Anordnung von verkehrlichen Beschränkungen
- verkehrsrechtliche Genehmigungen
- Schulwegsicherung (Schulwegpläne)
- Genehmigung von Arbeiten im öffentlichnen Verkehrsraum (Beschilderungspläne)
- Verkehrsbeobachtung
- Geschwindigkeitsmessungen
- Verkehrsschau, Bewohnerparken
- Behindertenparkplätze
- Anwohnerparkausweis
- Schwertransporte
- Straßenfeste
- Sperrung bei Veranstaltungen
Die untere Straßenverkehrsbehörde, d.h. des Landkreises oder der Stadt, auf deren Gebiet die Veranstaltung stattfinden soll.
Erforderlich sind Angaben über
Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.
Der Antrag auf Genehmigung der jeweiligen Veranstaltung ist etwa 2 Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen. Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die Landesbehörde die von der Veranstaltung betroffenen unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen beteiligen muss. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der Genehmigungsbehörde bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen