Zurück

Auskünfte im Sozialversicherungsrecht

Info

Das Versicherungsamt erteilt Auskunft in Angelegenheiten der Sozialversicherung.
Schwerpunkt ist das Rentenversicherungsrecht.

Voraussetzung: Persönliches Erscheinen bzw. mit Vollmacht.

Benötigte Unterlagen

Vorlage vorhandener Unterlagen, das jeweilige Sachgebiet betreffend.