Covid-19-Virus AKTUELL | > Alle Informationen zum Thema Covid-19-Virus auf einen Blick |
Angabe von Straßenhöhen
Für jedes Bauvorhaben auf Privatgrundstück ist bei nicht ausgebauter öffentlicher Verkehrsfläche (Straße, Gehweg) eine Höhenangabe für die künftige Lage der Straße / des Gehweges notwendig, an die sich der private Bauherr bei Errichtung von Anlagen im unmittelbaren Anschluss an die öffentliche Verkehrsfläche (Gebäude, Einfriedigung etc.) halten muss.
Benötigte Unterlagen
- Formloser Antrag; auch per Fax oder E-Mail
- Vorlage eines Lageplanes mit Angaben von Flur und Flurstücknummer
- Name und Adresse des privaten Grundstückseigentümers / Bauherrn
- Kostenübernahmeerklärung beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erhältlich
Gebühren
Verwaltungsgebühr je Antrag und Grundstück 75,00 €