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Verpflichtungserklärung für Visum (NICHT für ausländische Besucher oder Geschäftsreisende)
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung werden die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers übernommen, um diesen zu einem Aufenthalt in Deutschland zu verhelfen, wenn er selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt. Bei Eintritt des Verpflichtungsfalles sind sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für dessen Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein.
An wen muss ich mich wenden?
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Die Verpflichtungserklärung geben Sie gegenüber der
Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung ab.
Welche Gebühren fallen an?
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Prüfung und Ausstellung einer Verpflichtungserklärung: 29€.
Rechtsgrundlage
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Was sollte ich noch wissen?
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Die Verpflichtungserklärung stellt keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer dar. Die Verpflichtungserklärung ermöglicht es staatlichen Stellen auf Sie zurückzugreifen, falls wegen des Aufenthalts Kosten entstehen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen stammen (beispielsweise Sozialhilfekosten, nicht aber Rente oder Arbeitslosengeld, wenn der Ausländer dafür Beiträge bezahlt hat).
Urheber
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Kontakt
- Hotline der Ausländerbehörde
montags 08:00 - 12:00 Uhr
dienstags 08:00 - 12:00 Uhr
mittwochs 14:00 - 18:00 Uhr
freitags 08:00 - 12:00 Uhr