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Planung, Neubau und Bauerhaltung
Planung, Neubau und Bauerhaltung städtischer Gebäude.
Der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist seit dem 01.01.2008 für Grundstücke, angemietete Immobilien und den eigenen Gebäudebestand der Wissenschaftsstadt Darmstadt zuständig. Bewirtschaftung und Instandhaltung gehören dabei genauso wie Sanierung, Modernisierung und Neubau zu seinen Aufgaben. Dabei obliegt dem Eigenbetrieb Immobilienmanagement die Betreiberverantwortung für Verwaltungsgebäude, Schulen, Jugendhäuser und Kindertagesstätten und er erbringt darüber hinaus Dienstleistungen für Ämter und andere Eigenbetriebe.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Kommunen und Kreise verfügen oft über zahlreiche Liegenschaften bzw. Gebäude unterschiedlicher Nutzung. Dies sind hauptsächlich Verwaltungsgebäude, Schulen, Bürgerhäuser, Veranstaltungsräume, aber auch Wohngebäude, Grillhütten, Schwimmbäder, Sport- und Kulturstätten u.v.m.
Die Kommunen sind für die Bewirtschaftung der eigenen und angemieteten Gebäude zuständig.
Die Liegenschaftsverwaltung/das Gebäudemanagement der kommunalen Behörden ist für die vielfältigen Aufgaben im Bereich des Grundstückswesens zuständig.
Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde oder eines Landkreise gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:
- Bewirtschaftung der Liegenschaften
- Verwaltung von unbebauten Grundstücke
- Mietangelegenheiten
- Pachtangelegenheiten
- Erwerb und Verkauf von Grundstücken
- Instandhaltung der im kommunalen Eigentum stehenden Verwaltungs- und Schulgebäude, sowie sonstige Gebäude
- Verwaltung der kommunalen Friedhöfe und der kommunalen Straßen, Wege und Plätze.
In vielen Kommunen bietet sich die Möglichkeit, öffentliche Räume für private, sportliche, kulturelle, politische oder auch gewerbliche Veranstaltungen zu nutzen.
An wen muss ich mich wenden?
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Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisverwaltung
Rechtsgrundlage
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Hessische Gemeindeordnung (HGO)Hessische Landkreisordnung (HKO)
Urheber
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Fachlich freigegeben durch
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Hessischer Landkreistag
Kontakt
- Herr Neis, Bernd