Fahrerlaubnis: Neuerteilung- /Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
Ihnen wurde der Führerschein entzogen oder Sie haben auf Ihre Fahrerlaubnis verzichtet und Sie möchten jetzt eine neue Fahrerlaubnis erwerben?
Senden Sie die benötigten unterlagen postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Mit der Entziehung oder einem Verzicht erlischt die Fahrerlaubnis; sie kann nicht wieder von selbst aufleben, sondern muss (auf Antrag) neu erteilt werden. Ggf. erfolgt die Erteilung nur noch in den neuen Klassen; es wird ausschließlich der EU-Kartenführerschein ausgestellt.
Für das Antragsverfahren gelten die Vorschriften für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis. Die Ablegung einer theoretischen und/oder praktischen Befähigungsprüfung kann erforderlich sein.
Sofern eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis festgelegt wurde, darf der Antrag frühestens sechs Monate vor deren Ablauf gestellt werden (§ 20 Abs. 4 FeV).
Benötigte Unterlagen
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses (bei Nicht-EU Bürgern: zusätzlich Kopie des Aufenthaltstitels bzw. Kopie der Fiktionsbescheinigung)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Erste-Hilfe Nachweis im Original (entfällt sofern Sie im Besitz der alten Klasse 2 bzw. CE/DE waren)
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnis - Belegart 0 (zu Beantragen beim Einwohnermeldeamt)
- Antragsformulare (siehe Kästchen "Formulare" rechts)
Bei Beantragung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis Klassen A, B oder BE zusätzlich:
- Nachweis über einen bestandenen Sehtest (Optiker oder Augenarzt) – im Original und nicht älter als zwei Jahre
Bei Beantragung der Neuerteilung der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung - im Original und nicht älter als zwei Jahre
- Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung – im Original und nicht älter als 1 Jahr
Bitte sprechen Sie Ihren Arzt direkt auf die Anforderungen der Anlagen der FEV an. Dieser Berät Sie abschließend.
Rechtsgrundlagen
§ 20 und §21 Fahrerlaubnisverordnung
Gebühren
239,40 Euro
240,20 Euro bei Entzug innerhalb der Probezeit
Für die Begleichung der Gebühr erhalten Sie ein gesonderte Rechnung.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Eine Fahrerlaubnis kann nach einer Entziehung und nach Ablauf der ggf. festgesetzten gerichtlichen Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden.
Die Neuerteilung ist nur zulässig, wenn die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist. Dies ist vom Antragsteller nachzuweisen.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz (Hauptwohnsitz) zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- ggf. Antragsvordruck
- Personalausweis/Pass, ggf. mit Meldebescheinigung
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T zusätzlich:
- eine Sehtestbescheinigung oder ein Zeugnis bzw. Gutachten eines Augenarztes
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:
- augenärztliche Bescheinigung oder Zeugnis nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der FeV
Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:
- Führungszeugnis
Nach Antragseingang werden ggf. weitere Erklärungen/Unterlagen nachgefordert. Ebenso werden weitere noch durchzuführende Maßnahmen, insbesondere eine Begutachtung oder eine evtl. abzulegende Prüfung, mitgeteilt.
Foto-Mustertafel
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Welche Fristen muss ich beachten?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.
Rechtsgrundlage
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§§ 20 und 21 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Den Antragsvordruck können Sie telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Führerscheinstelle anfordern oder ggf. von der dortigen Homepage herunterladen.
- Es können nur die in der FeV festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; soweit erforderlich, erfolgt dabei eine Umstellung der Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis.
- Die Neuerteilung ist nur im Umfang des bei der vorangegangenen Entziehung inngehabten Berechtigungsumfangs möglich.
- Im Einzelfall kann die Ablegung einer neuen Fahrerlaubnisprüfung notwendig werden.
Herausgebende Stelle
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Fachlich freigegeben durch
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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
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23.06.2017
Kontakt
- 115-Servicecenter