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Namensänderungen
1) Zivilrechtliche Namensänderungen
- Wohnsitz der Person in Darmstadt
- Namenserteilungen für minderjährige Kinder durch den sorgeberechtigten Elternteil und ggf. dessen Ehegatten
- Bestimmung eines Ehenamens nach der Eheschließung
- Wiederannahme eines früheren Namens nach Scheidung
- Voranstellung oder Anfügung eines Namens zum Ehenamen (Doppelname)
- Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen
- Nachträgliche Namensänderung von minderjährigen Kindern
- Erklärungen von Vertriebenen oder Spätaussiedlern zum Vor- und Familiennamen sowie Namensbestandteilen (§ 94 BVFG)
- Angleichung von Namen an das deutsche Namensrecht (Art. 47 EGBGB)
- Erklärung zur Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (§ 45b PStG)
2) Öffentlich-rechtliche (behördliche) Namensänderung
Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz in Darmstadt
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Asylberechtigung
- Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Namensänderung
Leistungsbeschreibung
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Verfahrensablauf
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Urheber
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Voraussetzungen
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Welche Gebühren fallen an?
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Rechtsgrundlage
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http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/__3.htmlFachlich freigegeben durch
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