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Mängelkarten
Für Fahrzeuge mit Mängeln wird eine Mängelkarte ausgestellt. Die Beseitigung der Mängel muss innerhalb der vorgegebenen Frist durch Rücksendung der Mängelkarte nachgewiesen werden.
Gebühren
Richten sich nach dem Tatbestandkatalog
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Auch bei gewissenhafter Planung, Konstruktion und Fertigung können bei bereits zugelassenen Fahrzeugen Mängel auftreten. Die Beseitigung dieser Fahrzeugmängel ist aus Gründen der Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit unbedingt notwendig.
Der Bußgeldkatalog sieht bei der Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit Mängeln verschiedene Bußgelder sowie Punkte im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister) vor.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Fahreignungsregister
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"