Berufliche Schulen
Berufsschulen
Alice-Eleonoren-Schule
Erasmus-Kittler-Schule
Friedrich-List-Schule
Heinrich-Emanuel-Merck-Schule
Martin-Behaim-Schule
Peter-Behrens-Schule
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Berufliche Schulen vermitteln allgemeine und berufliche Bildung in berufsqualifizierenden und studienqualifizierenden Bildungsgängen.
Die beruflichen Schulen gliedern sich in
- die beruflichen Schulen Teilzeit (Berufsschule in Teilzeit- und Blockform, Berufsgrundbildungsjahr in kooperativer Form, Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Teilzeitform, Fachschulen in Teilzeitform) sowie
- die beruflichen Schulen Vollzeit (Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung in Vollzeitform, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und Fachschulen).
Berufsschule
Das duale System der Berufsausbildung, bestehend aus den Lernorten Berufsschule und Betrieb, ist die am häufigsten anzutreffende Ausbildungsform.
Berufsfachschule/höhere Berufsfachschule
Die Berufsfachschulen bieten in verschiedenen Fachrichtungen und Schwerpunkten eine berufliche Grundbildung oder eine vollschulische Berufsausbildung (Assistentenberufe).
Fachoberschule
Das besondere Merkmal der Fachoberschule ist die Verzahnung einer praktischen Ausbildung (gelenktes Betriebspraktikum über ein Jahr mit 3 betrieblichen Praxistagen) mit einer theoretisch orientierten Bildung. Sie führt zu einem studienqualifizierenden Abschluss, der allgemeinen Fachhochschulreife.
Berufliches Gymnasium
Das Berufliche Gymnasium ist wie die Oberstufe des allgemeinbildenden Gymnasiums ein studienqualifizierender Bildungsgang, der auf der Mittelstufe aufbaut. Das Ziel ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Neben der Allgemeinbildung werden in der gewählten Fachrichtung berufliche Bildungsinhalte vermittelt.
Fachschule
Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den unterschiedlichen Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an erworbene Berufserfahrungen an.
Weiterführende Informationen:
An wen muss ich mich wenden?
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In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Rechtsgrundlage
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§§ 29 ff. Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)Bemerkungen
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Weiterführende Informationen:
Berufliche Schulen (Hessisches Kultusministerium)Herausgebende Stelle
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Fachlich freigegeben durch
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Hessisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
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13.09.2016