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Haltung gefährlicher Hunde
Erteilung von Haltegenehmigungen nach der HundeVO
Gefährlich sind Hunde, die durch Zucht, Haltung, Ausbildung oder Abrichtung eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder eine andere in ihren Wirkungen vergleichbare, mensch- oder tiergefährdende Eigenschaft besitzen. Für folgende Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine Gefährlichkeit vermutet:
1. Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier,
3. Staffordshire-Bullterrier,
4. Bullterrier,
5. American Bulldog,
6. Dogo Argentino,
7. Kangal (Karabash),
8. Kaukasischer Owtscharka,
9. Rottweiler.
Sofern der von Ihnen gewünschte Hund hier aufgelistet ist, müssen Sie einen Antrag zum Erhalt einer Haltererlaubnis für gefährliche Hunde stellen (siehe Formular sowie unter "Benötigte Unterlagen")
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Den Behörden obliegt darüber hinaus die Prüfung / Bearbeitung und Umsetzung von:
- Nachgehen von Hinweisen auf (illegale) Haltung eines gefährlichen Hundes
- Nachgehen von Hinweisen auf Gefährlichkeit eines Hundes
- Erlass von Verfügungen (z.B. Anordnung von Leinen- und Maulkorbpflicht)
- Überprüfung von Hundehaltungen (auch in Amtshilfe mit dem staatlichen Amt für Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen)
- Erforderlichenfalls Einziehung und Tötung eines gefährlichen Hundes
Benötigte Unterlagen
Bei Hunden jünger als 15 Monate:
- Antrag
- Tierhalterhaftplichtversicherung
- Nachweis über Zahlung der bereits fällig gewordenen Hundesteuer
- Nachweis, dass der Hund gechippt ist.
Bei Hunden älter als 15 Monate:
- Antrag
- aktueller Wesenstest (nicht älter als 6 Monate)
- Sachkundenachweis
- Tierhalterhaftplichtversicherung
- Nachweis über Zahlung der bereits fällig gewordenen Hundesteuer
- Nachweis, dass der Hund gechippt ist
Rechtsgrundlagen
Gebühren
- Vorläufig befristete Haltegenehemigung (für Hunde jünger als 15 Monate) 75,00EUR
- Erstantrag befristete /unbefristete Haltegenehmigung (für Hunde älter als 15 Monate) 200,00 EUR
- Folgeantrag befristete / unbefristete Haltegenehmigung (für Hunde älter als 15 Monate) 125,00 EUR
Bezahlung erfolgt per Kostenbescheid (Rechnung)
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Für die Haltung eines gefährlichen Hundes wird eine Erlaubnis benötigt. Als gefährlich gelten unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit solche Hunde, die eine gesteigerte Aggressivität aufweisen oder die auffällig geworden sind. Ferner sind Hunde folgender Rassen als gefährlich anzusehen: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka und Rottweiler. Erfasst werden auch Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens sind u. a. die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest sowie die Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Halterin oder des Halters nachzuweisen.
Die Einfuhr bzw. Verbringung gefährlicher Hunde in das Bundesgebiet ist durch das Gesetz zur Bekämpfung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
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Zuständige Behörde sind die Bürgermeister (Oberbürgermeister) als örtliche Ordnungsbehörden
Welche Gebühren fallen an?
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Rechtsgrundlage
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Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
Standards Sachkunde- u. WesensprüfungenUrheber
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Kontakt
- Frau Mietlewski