Förderschulen
Schulen mit Förderschwerpunkt Lernen:
Ernst-Elias-Niebergall-Schule
Mühltalschule
Schule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einer Abteilung für körperliche und motorische Entwicklung:
Christoph-Graupner-Schule
Schule mit Förderschwerpunkt Sprachheilförderung mit Abteilung Hören:
Herderschule
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung können in Hessen neben der Beschulung im inklusiven Unterricht entsprechend ihrem Leistungsvermögen und der Art ihrer Beeinträchtigung an Förderschulen mit acht unterschiedlichen Förderschwerpunkten (Sprachheilförderung, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen, Hören, kranke Schülerinnen und Schüler, Lernen, geistige Entwicklung) unterrichtet werden. Förderschulen verfügen über speziell ausgebildete Lehrkräfte, über eine behinderungsspezifische Ausstattung sowie über ein differenziertes Angebot an spezifischen Lehr- und Lernmitteln.
Grundsätzlich sind die Förderschulen Durchgangsschulen. Zielsetzung ist die Rückschulung in die allgemeine Schule und der Aufbau eines tragfähigen Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens.
Förderschulen haben als zweiten Schwerpunkt ihrer Arbeit die Aufgabe, durch sonderpädagogische Beratung und Förderung die allgemeinen Schulen in der Arbeit mit beeinträchtigten oder behinderten Schülerinnen und Schülern zu unterstützen. Als Beratungs- und Förderzentren organisieren, verantworten und gestalten sie gemeinsam mit der allgemeinen Schule den inklusiven Unterricht. Zahlreiche hessische Förderschulen sind als regionale oder überregionale sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren errichtet.
An wen muss ich mich wenden?
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In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig.
Rechtsgrundlage
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§ 53 Hessisches Schulgesetz (Schulgesetz - HSchG)Bemerkungen
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Weiterführende Informationen:
Förderschule (Hessisches Kultusministerium)Herausgebende Stelle
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Fachlich freigegeben durch
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Hessisches Kultusministerium
Fachlich freigegeben am
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04.10.2016