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Ersterteilung Fahrerlaubnis Klasse A, B und BE
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein.
Benötigte Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Nicht-EU Bürgern zusätzlich Aufenthaltstitel/Fiktionsbescheinigung)
- Erste Hilfe-Nachweis im Original (Wenn Sie einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs besucht haben, dann ist dieser für den Führerschein unbegrenzt gültig.)
- Nachweis über einen Sehtest im Original (Optiker oder Augenarzt)
(Der Sehtest darf beim Erwerb eines Führerscheins nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Das bedeutet, dass Sie nach der Untersuchung beim Augenarzt oder Optiker innerhalb von zwei Jahren Ihren Führerschein machen müssen – andernfalls müssen Sie den Sehtest wiederholen.) - Aktuelles Lichtbild (biometrisch)
- Benennung der Fahrschule
- Antrag (s. Kasten "Formulare" rechts)
Die Antragstellung erfolgt postalisch an:
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bürger- und Ordnungsamt, Abt. Fahrerlaubnisbehörde
Luisenplatz 5
64283 Darmstadt
Falls die Prüfung nicht in Darmstadt abgelegt werden soll (auswärtiger Prüfungsort):
ist der Nachweis über die Notwendigkeit z.B. durch den Arbeitsvertrag oder eine Schul- bzw. Studienbescheinigung nachzuweisen.
Wann und wie bekomme ich den Führerschein ausgehändigt?
Man erhält ihn bei bestandener Prüfung direkt vom Prüfer, vorausgesetzt natürlich, man hat am Tag der Prüfung das vorgeschriebene Mindestalter (18 Jahre) erreicht und der Führerschein liegt dem TÜV bereits vor.
Und wenn ich bei der Prüfung noch nicht 18 Jahre alt bin?
Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung erhalten sie eine Prüfungsbescheinigung. Sie dürfen dann bis zum Erreichen des 18. Geburtstages nur in Begleitung einer hierfür ausdrücklich zugelassenen Person fahren.
Der Führerschein wird dann bei Erreichen des 18. Lebensjahres automatisch per Post zugeschickt (es kann sein, dass der Führerschein erst bis zu zwei Wochen nach dem Geburtstag eintrifft. Es darf ab Erreichen des 18. Lebensjahres mit der BF17-Bescheinigung alleine gefahren werden).
muss dies frühzeitig (ca. 3-4 Wochen vorher) bei uns beantragt werden. Dann wird der Führerschein gedruckt und kann persönlich abgeholt werden.
Tipps für eine erfolgreiche Führerscheinprüfung (vom TÜV Süd)
Hier bekommen Sie die Tipps
Gebühren
44,70 EUR
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein. Detaillierte Informationen zu den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite (Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur).
Wenn Sie in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen wollen, brauchen Sie eine Fahrerlaubnis.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Die Aushändigung des Führerscheins erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der Kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
Foto-Mustertafel
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Führungszeugnis
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Die Erteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebenen Mindestalters beantragt werden. Sie müssen die praktische Prüfung innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung ablegen. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.
§ 2 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
§§ 7 bis 25 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
11.10.2017
Kontakt
- 115-Servicecenter