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Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Antrag (Formular: siehe Box, rechts) auf Erteilung einer Bescheinigung aufgrund § 7 Abs. 4 Nr. 2 / § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) für das bestehende bzw. zu erstellende Gebäude.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
i.d.R. 150,00 Euro pro Einheit
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
§ 7 Absatz 4 Nummer 2 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
10.08.2020
Kontakt
- Frau Feldmann, S.