Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Antrag (Formular: siehe Box, rechts) auf Erteilung einer Bescheinigung aufgrund § 7 Abs. 4 Nr. 2 / § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) für das bestehende bzw. zu erstellende Gebäude.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
i.d.R. 150,00 Euro pro Einheit
Leistungsbeschreibung
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Teaser
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Verfahrensablauf
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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
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Welche Unterlagen werden benötigt?
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Welche Gebühren fallen an?
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Welche Fristen muss ich beachten?
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Bearbeitungsdauer
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Anträge / Formulare
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- kein vom Bund/Land vorgegebener Vordruck
- von den zuständigen Behörden selbst entwickelte Formulare sind zu erfragen
Rechtsgrundlage
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http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__7.htmlhttps://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_06072021_SW35.htm
Was sollte ich noch wissen?
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Fachlich freigegeben durch
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Fachlich freigegeben am
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Kontakt
- Frau Feldmann, S.