Covid-19-Virus AKTUELL | > Alle Informationen zum Thema Covid-19-Virus auf einen Blick |
Demonstrationen, Versammlungen
Nach dem Versammlungsgesetz handelt es sich um eine Versammlung, wenn mind. 2 Personen sich zu einer kollektiven Meinungsäußerung treffen.
Versammlungen nach dem Versammlungsgesetzt sind anmeldepflichtig.
Voraussetzungen:
- Die Versammlung muss unter freien Himmel stattfinden und der kollektiven Meinungsäußerung dienen. Dabei kann auch ein Meeting von 3 Personen eine Versammlung sein, wenn es darum geht, dass man zu einer kollektiven Meinungsäußerung zusammengekommen ist.
- Die Versammlung kann an einem festen, öffentlichen Ort oder als Aufzug stattfindet.
- Die Anmeldung muss spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
- Das Versammlungsgesetz ist nicht anzuwenden bei kulturellen, sportlichen, religiösen oder gewerblichen Veranstaltungen.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anmeldepflichtig.
Benötigte Unterlagen
- Formular Öffentliche Versammlung Anmeldung
Falls Sie kurzfristig eine Demo oder eine Versammlungs per E-Mail anmelden, empfehlen wir aus technischen Gründen zur Sicherheit eine ergänzende Übersendung per Telefax oder kurze telefonsiche Nachfrage.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
Die Anmeldung erfolgt kostenlos.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie
- Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
- Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
- Art, Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
- Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
- Zahl der Ordner,
- voraussichtliche Teilnehmerzahl und
- vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Kontakt
- Frau Christ
- Frau Schledt-Zahn