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Sterbefälle und Bestattungswesen

Kurzinfo


Ausstellung von Sterbeurkunden und Durchführung des Bestattungswesen

Info

Sie haben einen nahe stehenden Menschen verloren?
Das Standesamt Darmstadt ist für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, wenn der Sterbeort in der Gemarkung Darmstadt liegt.
Hierunter fällt z.B. auch die Ausstellung von Internationalen Leichenpässen für die Überführung ins Ausland.

Bestattungswesen
Die Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten zur Sterbefallbeurkundung werden in der Regel durch Ihren Bestatter betreut.

Benötigte Unterlagen

Für die Ausstellung der Sterbeurkunden beim Standesamt benötigt der Bestatter die nachfolgend aufgeführten Papiere der/des Verstorbenen:

  • Es ist immer der vom Arzt ausgestellte Leichenschauschein vorzulegen.
  • Sofern die Person in einem Krankenhaus (oder ähnliche Einrichtung) verstorben ist, muss immer zusätzlich die dort ausgestellte Sterbefallanzeige vorgelegt werden.
  • Ist die Person z.B. zu Hause verstorben, so wird die Sterbefallanzeige in der Regel vom Bestatter ausgefüllt.

Je nach Familienstand und Staatsangehörigkeit der verstorbenen Person werden weitere Dokumente benötigt, z. B.:

  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebescheinigung 
  • Geburtsurkunde vom Geburtsstandesamt
  • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Heiratsurkunde, wenn die Urkunden vor dem 01.01.2009 ausgestellt wurden oder eine nach dem 01.01.2009 ausgestellte Eheurkunde 
  • Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Sterbeurkunde des zuvor verstorbenen Ehepartners

Fremdsprachige Dokumente sind grundsätzlich mit einer amtlichen deutschen Übersetzung vorzulegen. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall zu den notwendigen Unterlagen von uns oder Ihrem Bestatter beraten.

Urkunden können nachträglich online bestellt werden. Bitte Beachten Sie hierzu den Hinweis.

Gebühren

Es entstehen folgende Kosten beim Standesamt:

  • 12,00 EUR für die 1. Urkunde, 6,00 EUR für jede weitere gleichartige Urkunde
  • Urkunden für die Sozialversicherung sind gebührenfrei (z. B. für Rentenzwecke)


Bestattungswesen:

  • 7,50 EUR für Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • 31,00 EUR für Internationale Leichenpässe

 

Gesetzliche Grundlagen für die Gebühren des Standesamtes
Personenstandsgesetz (PStG),
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV) und
Hessisches Gesetz zur Umsetzung des Personenstandsrechtsreformgesetzes vom
13. November 2008 (Beschluss vom 19. November 2008) (siehe auch Formularbox)

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Bei der Sterbeurkunde handelt es sich um ein wichtiges Dokument, das Sie als Angehörige im Todesfall beantragen können.

Sie können eine Sterbeurkunde beantragen, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde für beispielsweise für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie
  • die Nachlassabwicklung
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Den Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim zuständigen Standesamt beantragen.

Teaser

Im Todesfall können Sie als Angehörige des Verstorbenen eine Sterbeurkunde beantragen.

Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch beantragen.

Persönliche Beantragung:

  • Gehen Sie zu ihrem zuständigen Standesamt während der Öffnungszeiten, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.
  • Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vor vorlegen.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
  • Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Fax oder E-Mail:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde per Post, Fax oder E-Mail.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen.
  • Sie müssen folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und –ort
    • Sterbedatum und –ort
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
    • Standesamt und Beurkundungsnummer (wenn bekannt)
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Zuständige Stelle

Das Standesamt, das den Sterbefall beurkundet hat.

Voraussetzungen

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:

  • der letzte Ehepartner,
  • der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse,
  • nähere Verwandte, wie beispielsweise
    • Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • bei Abholung durch einen Vertreter:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person,
    • deren Ausweis in Original oder beglaubigter Kopie und
    • den eigenen Ausweis
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte:
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug

Welche Gebühren fallen an?

  • Für das erste Exemplar der Sterbeurkunde 11 EURO. Für weitere Exemplare der Sterbeurkunde 5,50 wenn sie gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird.
  • Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 1 Woche

Rechtsbehelf

  • Widerspruch,
  • Verwaltungsgerichtliche Klage
     

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweis:

Antrag kann in der Regel über die Internetseite des zuständigen Standesamtes gestellt werden.

 

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

17.12.2020