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Kinderbetreuung
Als familienfreundliche Stadt unterhält die Wissenschaftsstadt Darmstadt zahlreiche Betreuungsangebote für Kinder. Im Kindertagesstättenbereich werden diese Leistungen in freier, kirchlicher und städtischer Trägerschaft erbracht.
Die Tageseltern Tageskinder Vermittlung im U3-Bereich übernimmt der Hausfrauenbund als Träger im Auftrag der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Elektronisches Anmeldeverfahren (Online-Portal):
Sie können sich
- in einer Kinderkrippe
- bei einer Kindertagespflegeperson
- in einem Kindergarten
- für die Schulkindbetreuung
über das Kinderbetreuungsportal anmelden.
Vergabe von Plätzen in städtischen Kindertagesstätten
- Vergabe von Krippeplätzen in städtischen Kindertagesstätten
- Vergabe von Notplätzen in städtischen Kindergärten und Horten
- Abrechnung von Elternbeiträgen für den Besuch städtischer Kindertagesstätten und Betreuender Grundschulen
- Informationen über den Bestand aller in Darmstadt betriebenen Kinderbetreuungsangeboten
- Beratung bei der Einrichtung neuer Betreuungsangebote in Kinderkrippen/Krabbelstuben, Kindergärten und Horten
- Allgemeine Informationen zu Kindertagesstätten
- Förderung der Träger der freien Jugendhilfen
Rechtsgrundlagen
Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt muss die Stadt Darmstadt sein.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
KindertagespflegeAn wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
§ 24 SGB VIII (Sozialgesetzbuch)§ 25 HKJGB (Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch)
Bemerkungen
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KindertagesbetreuungUrheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben durch
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Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
09.08.2018Kontakt
- Frau Breiter, Petra
- Frau Kießlich, Christin
- Frau Lehmann, Natascha
Service-Büro: Mo. bis Fr., 8.30 - 13.00 Uhr
- Frau Mair, Gabriele
- Frau Pacholek
nach vorheriger Terminvereinbarung
- Frau Piepereit, Rosemarie
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
- Frau Schwickardt, Beate
Dienstag bis Donnerstag nach vorheriger Terminvereinbarung
Kinderbetreuung
(Jugendamt, Abteilung Kinderbetreuung)Formulare:
- Anmeldung für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte
- Antrag auf Ermäßigung des Beitrages Mehrkindregelung
- Antrag auf Freistellung/Ermäßigung des Kostenbeitrages für die Betreuung eines Kindes
- Antrag auf Gewährung einer laufenden Geldleistung bzw. einer Landesförderung
- Antragsweg Betreuungsplatz
- Antragsweg für einen Betreuungsplatz für ein Schulkind - Hortkind
- Elterninformation zum Antrag auf Freistellung/Ermäßigung der Kosten für die Tagespflege eines Kindes
- Ergänzung zum vorstehenden Aufnahmevertrag zwecks Teilnahme an flexiblen Betreuungszeiten (Kindergarten)
- Ergänzung zum vorstehenden Aufnahmevertrag zwecks Teilnahme an flexiblen Betreuungszeiten (Krippen)
- Freie Träger von Kinderkrippen
- Kinderbetreuung, Satzung über die Betreuung von Tageskindern
- Kindergärten
- Kinderhorte
- Kindertagespflege, Antrag auf Freistellung-Ermäßigung der Kosten für die Tagespflege eines Kindes
- Kindertagespflege, Meldebogen
- Mehrkinderregelung Merkblatt
- Merkblatt über die Entgelte in städtischen Kindertagesstätten
- Städtische Kinderkrippen
Verwandte Dienstleistungen
- Berufsschulzentrum-Sporthalle Bürgerpark Nord
- DSW-Freibad
- Erziehungsberatung
- Jugendstilbad Darmstadt
- Leichtathletik-Leistungszentrum
- Mühltalbad
- Naturfreibad Arheilger Mühlchen
- Naturfreibad Großer Woog
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- Schul- und Trainingsbad
- Sportförderung
- Sporthalle Kasinostraße
- Vergünstigungen für kinderreiche Familien und Familien, die im Leistungsbezug nach SGB II und XII sind
- Vermietung Böllenfalltorhalle
- Kostenermäßigung der Tagespflege bei einer Tagesmutter
- Kostenermäßigung bei Kindertageseinrichtungen
- Erlaubnis zur Tagespflege
- Beratung und Förderung im Rahmen der Kinderbetreuung