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Anmeldung eines Martinsumzugs
Wird ein Martinsumzug geplant, ist rechtzeitig vorher (mindestens 14 Tage vor dem Martinsumzug) ein schriftlicher Antrag zu stellen, um Polizei, Bürger- und Ordnungsamt sowie die Feuerwehr informieren zu können (u. a. Begleitung des Martinsumzuges durch Polizei, etc.) – siehe auch Infoblatt (Rechts bei den Formularen).
Kontakt
- Frau Heil, Anette
- Frau Kabisch, Daniela