Grundstücksentwässerung, Entwässerungstechnische Prüfung, Abwasser-Einleitungsgenehmigungen
Entwässerungstechnische Prüfung der Einleitungsanträge für Abwasser und Erstellung der Einleitungsgenehmigungen. Die Herstellung und jede Änderung des Grundstücksentwässerungsanschlusses und / oder der Grundstücksentwässerungsanlage bedürfen der Genehmigung durch die Stadt.
Dies gilt auch für zeitlich befristete provisorische Einleitungen, die nicht über einen Anschlusskanal erfolgen (z. B. Sanitärcontainer auf Baustellen). Der Antrag ist beim Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Planung und technische Verwaltung, schriftlich unter Verwendung des bei der Stadt oder im Internet erhältlichen Einleitungsantrag in zweifacher Ausfertigung von dem Anschluss- oder Benutzungspflichtigen zu stellen.
Benötigte Unterlagen
Dem Antrag sind die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen gemäß aktueller Bauvorlagenverordnung zur Hessischen Bauordnung in der jeweils gültigen Fassung zweifach beizufügen.
Rechtsgrundlagen
Gebühren
150,00 bis 3.000,00 Euro gemäß Verwaltungskostensatzung
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An wen muss ich mich wenden?
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Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-IndEinlVHErahmen/format/xsl?oi=hXdFaPeTwc&sourceP=%7B%22source%22:%22TOC%22%7D&docAcc=trueHerausgebende Stelle
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Kontakt
- Frau Paatzsch, Christiane