Öffentliche Beleuchtung
Hier erhalten Sie Auskunft über Planung, Bau, Betrieb und Controlling der öffentlichen Beleuchtung.
Annahme und Weiterleitung von Störungsmeldungen der öffentlichen Beleuchtung (Straßenlampe, Straßenlaterne, Straßenleuchte):
Zum Beispiel:
- ausgefallene, flackernde Beleuchtung
- Vandalismus-Schaden,
- Unfallschaden und ähnliches (soweit es die Straßen-, Wege- und Platzbeleuchtung)
- die Anstrahlung öffentlicher Gebäude
Sie haben Schäden oder Störungen beobachtet? Dann können Sie diese melden:
- wählen Sie die Behördennummer 115, wir nehmen Ihre Mitteilung gerne auf
- oder senden Sie eine E-Mail an: mobilitaetsamt@darmstadt.de
- oder hinterlassen Sie einen Eintrag im Mängelmelder
Mängelmelder
Sie können hier nur eine Straßenbeleuchtung melden, die im öffentlichen Raum steht. Für private Straßenlaternen ist die Stadt Darmstadt nicht zuständig.
Das passiert, wenn Sie eine beschädigte Straßenbeleuchtung gemeldet haben:
Ihre Meldung wird von an die Firma e-netz Südhessen weitergeleitet. Diese Firma betreibt das städtische Beleuchtungsnetz. Sie ist auch für die Wartung und Reparaturen zuständig. Die Reparatur erfolgt meistens innerhalb von 5 Tagen.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Keine
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Straßengesetz (HStrG)Herausgebende Stelle
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
04.12.2012