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Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme-, Schallschutz)
Beratung in statischer-, wärme- und schalltechnischer Hinsicht und zu technischen Baubestimmungen, Erteilung von Prüfaufträgen.
Archivierung von bautechnischen Unterlagen, Überwachung der Vorlage von erforderlichen Unterlagen im Bauablauf.
Durch Anklicken eines Begriffs können Sie weitere Informationen abfragen.
Rechtsgrundlagen
Durch Anklicken des Links
https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Bauvorschriften
können Sie Informationen abfragen zu den Themen:
•Hessische Bauordnung (HBO)
•Bauvorlagenerlass und Vordrucke
•Nachweisberechtigtenverordnung (NBVO)
•Hess. Verordnung über Prüfberechtigte u. Prüfsachverständige (HPPVO)
Gebühren
Prüfgebühren nach HPPVO
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Sie wollen anbauen, umbauen, ausbauen oder neu bauen?
- Sie wollen ein Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen?
- Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen und wollen wissen, in welcher Form dieses bebaubar ist?
- Sie brauchen Auskünfte zu den Festsetzungen eines Bebauungsplans?
An wen muss ich mich wenden?
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Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Welche Unterlagen werden benötigt?
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Je konkreter Ihre Anfrage ist, umso detailliertere Unterlagen benötigen Sie. Auch hierüber werden Sie beim ersten Beratungsgespräch unterrichtet.
Welche Gebühren fallen an?
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Für Bauberatungen in Verfahren, die nicht mit einem gebührenpflichtigen Bescheid abgeschlossen werden, können ab der zweiten Viertelstunde Gebühren nach Zeitaufwand anfallen. Die erste Viertelstunde ist gebührenfrei.
Was sollte ich noch wissen?
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Auf die Möglichkeit der Bauvoranfrage wird hingewiesen. Im Rahmen der Bauvoranfrage kann über bestimmte Fragen bereits schon vor einem förmlichen Verfahren entschieden werden. Diese Entscheidung ist für sich anschließende Genehmigungsverfahren bindend.
Urheber
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Kontakt
- Frau Kreuzer