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Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen (orangener Ausweis)
Mit dem orangen "Besonderen Parkausweis für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen" gelten bundesweit Parkerleichterungen wie zum Beispiel:
- bis zu 3 Stunden parken bei eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286, 290 StVO)
- unter bestimmten Voraussetzungen parken in verkehrsberuhigten Bereichen
- bis zu 3 Stunden parken auf Bewohnerparkplätzen
Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol).
Parkerleichterung ist personengebunden
Voraussetzungen:
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
- einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
- schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und
- einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
- gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
- schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
Gültigkeit:
- max. 5 Jahre
Sonstiges:
- Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)
- Die Parkerleichterung ist personengebunden
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- ggf. Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
- ggf. Schwerbeschädigten-Ausweis
- ggf. Rentenbescheid
- ggf. alten Parkausweis
- für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der / des Antragstellenden
Rechtsgrundlagen
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
Gebühren
gebührenfrei
Kontakt
- 115-Servicecenter