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Kleinkläranlagen
Wenn Grundstücke nicht an die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen angeschlossen sind (im Außenbereich), kann das anfallende Abwasser durch eine Kleinkläranlage gereinigt werden.
Sofern auf Ihrem Grundstück kein Anschluss an das kommunale Kanalnetz möglich ist, kann das auf dem Grundstück anfallende Abwasser durch eine Kleinkläranlage gereinigt werden. Grundsätzlich sind in Darmstadt nahezu alle Grundstück an das kommunale Kanalnetz angeschlossen. Nur im Außenbereich gibt es vereinzelt Grundstücke, für welche ein Anschluss nicht möglich ist.
Für die Errichtung einer Kleinkläranlage ist die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde erforderlich. Der Antrag hierfür ist mit allen für die Beurteilung notwendigen Unterlagen bei der unteren Wasserbehörde einzureichen.
Die regelmäßige Überwachung einer sich im Betrieb befindlichen Kleinkläranlage muss vom Betreiber sichergestellt werden. Die genauen Anforderungen für die Überwachung ergeben sich aus § 61 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), § 40 Hessisches Wassergesetz (HWG) und der Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO).
Im Rahmen der Überwachung muss der unteren Wasserbehörde gemäß § 7 Abs. 1 EKVO jährlich ein sogenannter Eigenkontrollbericht von einem zertifizierten Fachunternehmen vorgelegt werden.
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag aus dem alle erforderlichen Angaben für die geplante Kleinkläranlage hervorgehen (z.B. Pläne, Berechnungen, textliche Beschreibungen, etc.)
Rechtsgrundlagen
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Hessisches Wassergesetz (WHG), Abwasserverordnung (AbwV), Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)
Gebühren
Gebührenbescheid, die Höhe der Gebühr wird nach Zeitaufwand bemessen
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Gemeinde. Bei weiteren Fragen sollten Sie sich auch an die unteren Wasserbehörden wenden, die beim Kreisausschuss und in den Kreisfreien Städten beim Magistrat angesiedelt sind.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts - Wasserhaushaltsgesetz (WHG) -
Hessisches Wassergesetz (HWG)
Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer - Abwasserverordnung (AbwV) -
Abwassereigenkontrollverordnung (EKVO)
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Kontakt
- Herr Brucker, Jens