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Sozialticket
Das Sozialticket ist eine vergünstigte Monatskarte zur Nutzung von Bussen und Bahnen innerhalb des Stadtgebietes der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Durch das Sozialticket wird die Mobilität für alle Berechtigten sichergestellt, um die Angebote der Stadtgesellschaft uneingeschränkt nutzen zu können und stellt damit einen weiteren Beitrag zu mehr Teilhabegerechtigkeit dar.
Wer ist berechtigt?
Folgende Darmstädterinnen und Darmstädter können das Sozialticket beantragen:
- Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweiten Buch (SGB II),
- Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem 3. Oder 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder
- Bezieherinnen und Bezieher von Leisten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Wer einen vorrangigen Anspruch auf Vergünstigungen zur Nutzung des ÖPNV hat, ist verständlicherweise nicht berechtigt das Sozialticket zu beziehen.
Hierzu zählen insbesondere folgende Personengruppen:
- Schwerbehinderte Menschen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Gl (gehörlos), H (hilflos), Bl (blind) oder G bzw. aG (Bewegungsunfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt) besitzen
- Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende mit Anspruch auf das Schülerticket Hessen
- Arbeitssuchende im Rahmen von SGB II Maßnahmen und Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Rahmen von Integrationskursen, sofern zum Besuch der Maßnahme ein Fahrtkostenersatz gezahlt wird
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Anspruch auf Arbeitgeberleistungen wie Jobticket oder vergleichbare Zuwendungen
Wie und wo bekomme ich das Sozialticket, wenn ich berechtigt bin?
- Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II stellen einen Antrag beim Jobcenter. Kontakt: Jobcenter Darmstadt, Hilpertstr. 24, 64295 Darmstadt, Tel.: 06151 / 42854-00.
- Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem 3. Oder 4. Kapitel SGB XII oder dem AsylbLG stellen einen Antrag beim Amt für Soziales und Prävention, Frankfurter Str. 71, 64293 Darmstadt; Servicestelle des Amtes für Soziales und Prävention
Ab 01.09.2022 erfolgt keine Ausgabe eines Berechtigungsnachweises mehr. Die Berechtigung wird auf die, bereits seit 2015 existierende, Teilhabecard gebucht. Diese gilt dann als Nachweis bei der HEAG mobilo.
Die Teilhabecard benötigt hierzu auf der Rückseite einen Barcode. Altere Karten können getauscht werden.
Was kostet mich das Sozialticket?
Berechtigte können beim Kauf der Monatskarte zwischen den folgenden Preisstufen wählen
- Stadtpreisstufe Darmstadt = Fahrten innerhalb der Darmstädter Innenstadt (Tarifgebiet 4001) = 21,85 € mtl.
- Preisstufe 1: Fahrten innerhalb der Stadtteile Kranichstein, Arheilgen, Wixhausen (Tarifgebiet 4035) oder Eberstadt (Tarifgebiet 4045) = 21,30 € mtl.
- Preisstufe 2: Fahrten von der Darmstädter Innenstadt in die Stadtteile Kranichstein, Arheilgen, Wixhausen, (Tarifgebiet 4035)oder Eberstadt (Tarifgebiet 4045) und umgekehrt = 34,00 €
- Preisstufe 3: Fahrten wie in der Preisstufe 2 sowie weitere Fahrziele gemäß der Preisstufenmatrix der HEAG mobilo = Preis 40 Euro
Die vergünstigte Monatskarte ist personengebunden und nicht auf andere Personen übertragbar. Es gelten die Mitnahmeregelungen und Beförderungsbedingungen des RMV.
Budgetierung
Bitte beachten Sie, dass die städtischen Finanzmittel für das Sozialticket begrenzt sind.
Benötigte Unterlagen
Ausweisdokument
Rechtsgrundlagen
Freiwillige Leistung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Gebühren
Keine Gebühren!