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Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen zur Eheschließung im Ausland
- Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen wenden Sie sich bitte an Ihre Heimatbehörde oder an Ihre Botschaft
- Sie sind deutsche/r Staatsangehörige/r und möchten im Ausland heiraten?
Bitte erkundigen Sie sich bei den Behörden des Landes, in dem die Hochzeit stattfinden soll, nach den Unterlagen, die dort von Ihnen zur Hochzeit benötigt werden. Ihr Ansprechpartner hierfür ist in der Regel das örtliche Standesamt oder die jeweilige Vertretung in Deutschland (Botschaft bzw. Konsulat).
Sollten Sie lediglich eine „Familienstands- oder Ledigkeitsbescheinigung" benötigen, so genügt eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes vom Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Einwohnerwesen bzw. von der jeweiligen Außenstelle in den Bezirksverwaltungen. Weitere Infos erhalten Sie unter: https://rathaus.darmstadt.de/public/index.php?l=1&mr=20&smr=200&p=34
Verlangt das ausländische Standesamt ein Ehefähigkeitszeugnis von Ihnen, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Wohnortes. Wenn Sie in Darmstadt wohnen, füllen Sie bitte den Beratungsbogen aus.
Gebühren
- 47,-- EUR wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 23,50 EUR wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
- Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen
Näheres zu unseren Gebühren entnehmen Sie bitte dem Auszug aus den Gebühren des Standesamts.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann. Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Sie als Ausländerin oder Ausländer auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatstaates erhalten, um das Sie sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.
Welche Gebühren fallen an?
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Rechtsgrundlage
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- für Ausländer in Deutschland: § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- für Deutsche im Ausland: § 39 Personenstandsgesetz (PStG)“
Was sollte ich noch wissen?
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Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Eheschließung" im Hessen-Finder.
EheschließungUrheber
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Fachlich freigegeben durch
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Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
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05.01.2017Kontakt
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