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Waffenrechtliche Erlaubnisse

Info

  • Ausstellung von Waffenbesitzkarten für Jäger, Sportschützen, Waffensammler, gewerbliche Bewacher und Erben
  • Ausstellung von Waffenscheinen für besondere Personengruppen
  • Ausstellung von Europäischen Feuerwaffenpässen
  • Ausstellung von kleinen Waffenscheinen

Benötigte Unterlagen

Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem vorab vereinbartem Termin möglich!  

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Grundlagen nach dem Bundeswaffengesetz:

  • für Jäger = gültiger Jagdschein
  • für Sportschützen = Mitgliedschaft im Verein für Sportschützen
  • für Waffensammler = Gutachten über Kultur-Historische-Sammlung
  • für Erben = gültiges Testament
  • für gewerbliche Bewacher = Genehmigung zur Ausübung des Bewachergewerbes

Gebühren

11,00 EUR bis 240,00 EUR

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

An wen muss ich mich wenden?

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde in Ihrer Landkreisverwaltung bzw. der Verwaltung Ihrer Kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über mit zu bringende Unterlagen und Formulare informieren.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • Persönliche Eignung, 
  • Nachweis eines Bedürfnisses,* 
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung,*
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde.*

* Für "kleinen" Waffenschein nicht erforderlich.

Rechtsgrundlage

Herausgebende Stelle