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Vollstreckungsmaßnahmen
Entsprechend der Festlegung des Verwaltungs-Vollstreckungs-Gesetzes werden öffentlich-rechtliche Forderungen durch die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde beigetrieben.
Neben Vollstreckungsmaßnahmen des Innendienstes (z. B. Lohn-, Miet-, Kontopfändung) werden die gemahnten, überfälligen Forderungen auch durch Vollziehungsbeamte der Stadt beigetrieben.
Die Vollstreckungsstelle der Stadt Darmstadt führt auch im Auftrag anderer Gemeinden / Städte, der GEZ oder IHK in Amtshilfe Vollstreckungsmaßnahmen durch.
Kontakt
- Frau Böhmann
- Frau Dök
- Frau Edelmann
- Frau Fröhlich
- Herr Keim
- Herr Klenner
- Herr Lemster
- Herr Maas
Mittwochs: 15.00 - 18.00 Uhr, und nach Vereinbarung
- Frau Meierl
- Herr Pöthig
Montag und Donnerstag 08.00 - 09.00 Uhr
- Herr Rückert
- Frau Sabra
Ab 13.30 Uhr: Vollstreckungssachbearbeitung
Tel.: 06151 / 13-4467, / Zimmer B2.41.05 - Frau Schmied