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Unbedenklichkeitsbescheinigungen

Info

Auf formlosen Antrag wird für die Erteilung einer Konzession nach der Gewerbeordnung (Güterverkehrsgesetz, Gaststättengesetz) oder für die Erteilung öffentlicher Aufträge eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist der pünktliche Ausgleich der Zahlungsverpflichtungen der Antragstellerin / des Antragsstellers gegenüber der Stadt Darmstadt.

Die Bescheinigung kann über eine E-Mail an stadtkasse@darmstadt.de beantragt werden.