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Überwachung des ruhenden Verkehrs
Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge werden mit mobilen Datenerfassungsgeräten erfasst.
Das jeweilige Anschreiben durch die Bußgeldstelle ist abzuwarten. Von direkten telefonischen Anfragen hinsichtlich der Ordnungswidrigkeit wird abgeraten.
Überwachungszeiten:
Montag bis Freitag 6.00 - 24.00 Uhr
Samstag und Sonntag nach Bedarf
Gebühren
Richtet sich nach dem Bußgeldkatalog
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter "Straßenverkehrs-Ordnung".
StVO-NovelleStraßenverkehrsgesetz (StVG)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"