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Spielapparatesteuer

Info

Festsetzung und Erhebung von Spielapparatesteuer

Bemessungsgrundlage:

In der Satzung festgesetzte Steuersätze für Spiel- und Geschicklichkeitsapparate und das Spielen um Geld- oder Sachwerte in Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen, sowie für die Benutzung von Personalcomputern und elektronischen multifunktionalen Bildschirmgeräten.


Steuerpflichtig sind:
Alle Halter von in Darmstadt aufgestellten, allgemein zugänglichen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten und Betreiber von Spielclubs oder ähnlichen Einrichtungen.

Rechtsgrundlagen

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Zuständige Stelle

Steueramt der Kommune

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Fachlich freigegeben am

28.11.2023

Leistungsbeschreibung

Die Automatensteuer bzw. Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den hessischen Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen; besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen.

 

Steuerschuldner ist der Veranstalter (Halter von Spielapparaten). Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. 

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse) oder dem Spieleinsatz (Summe der von den Spielern aufgewendeten Geldbeträge). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Steueramt der Kommune. Hier erhalten Sie auch die für die Steuerklärung erforderlichen Vordrucke.

Herausgebende Stelle