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Sondernutzung

Info


Eine Sondernutzungserlaubnis wird benötigt, wenn ein Bürger/Veranstalter öffentliche Fläche über das normale Maß hinaus nutzen möchte.

Hierzu zählen:

  • Veranstaltungen,
  • Flyerverteiler, 
  • Vermietung von Stellflächen in der Innenstadt / Fußgängerzone und allgemeine öffentliche Flächen (z.B. Karolinenplatz, Friedensplatz, Luisenplatz, Parkplatz am Böllenfalltor, Hauptbahnhof außerhalb etc.)
  • Drehgenehmigungen
  • Informationsstände / Promotion
  • Plakatierungen
  • Warenauslagen/Warenaufsteller vor den eigenen Geschäften
  • Werbeaufsteller / Kundenstopper vor den eigenen Geschäften
  • Aufstellung Kleidercontainer
  • Wahlwerbung

Benötigte Unterlagen

Formloser Antrag, der zum Inhalt die Art und Dauer der Sondernutzung hat, einschließlich Lageplan

Rechtsgrundlagen

Die Erteilung von Sondernutzungsgenehmigungen für den öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet sind wie folgt geregelt:

Gebühren

Je nach Größe der genutzten Fläche und Art und Weise der Nutzung - Auskünfte sind nur für konkrete Fälle möglich.

Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungssatzung