In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.
Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines "Qualifizierten Mietspiegels" finden Sie in den "Hinweisen zur Erstellung von Mietspiegeln" des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung.
Hinweise zur Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln
Darmstädter Bürgerinnen und Bürger können sich hier beraten lassen, wenn sie den Eindruck haben, sie würden zuviel Miete zahlen
Hier finden Sie den aktuellen qualifizierten Mietspiegel 2022
(Die gedruckte Ausgabe erhalten Sie gegen eine Schutzgebühr von 2 € im Stadtfoyer, Neues Rathaus, Luisenplatz 5a und in allen Bezirksverwaltungen. Teilhabecard-Inhaber erhalten den Mietspiegel gegen Vorlage Ihrer Karte kostenfrei)
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2020.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2018.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2016.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2014.
Hier finden Sie den qualifizierten Mietspiegel 2010.
An wen muss ich mich wenden?
An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.
§ 558 ff BGB
§ 556 ff BGB
In zahlreichen (aber nicht in allen) Städten und Gemeinden in Deutschland können Sie als Mieter oder Vermieter auf einen qualifizierten Mietspiegel zurückgreifen, um die Höhe einer Wohnungsmiete bzw. die Zulässigkeit einer Erhöhung einschätzen zu können.
Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden.
Der qualifizierte Mietspiegel soll im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Dabei kann eine Stichprobe oder die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindexes für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt werden. Nach 4 Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel neu zu erstellen.
Weitere Ausführungen und eine Richtlinie für die Aufstellung eines Qualifizierten Mietspiegels finden Sie in den "Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln " des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Hinweise zur Integration der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung von Wohnraum in Mietspiegeln -An die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Gebiet die angemietete Wohnung liegt.
§ 558d BGB