Covid-19-Virus AKTUELL | > Alle Informationen zum Thema Covid-19-Virus auf einen Blick |
H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge
Ihr Fahrzeug ist vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen und wird vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt?
Ein H-Kennzeichen, auch Oldtimer-Kennzeichen genannt, ist für historische Fahrzeuge bei allen Zulassungsarten möglich. Ausgenommen ist allerdings die Kombination mit einem Saisonkennzeichen.
Sollten Sie ein Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen zulassen wollen, dass bisher noch nicht in Darmstadt auf Ihren Name zugelassen ist:
dann schauen Sie bitte bei der entsprechenden Umschreibung nach den zusätzlich erforderlichen Unterlagen (s. Rubrik Umschreibung).
Benötigte Unterlagen
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.); bitte geben Sie bei Ihrer Kfz.-Versicherung an, dass diese eVB-Nr. für ein „H-Kennzeichen“ sein soll
- Bei Firmen/Vereinen: aktuelle Gewerbeanmeldung und aktueller Handelsregisterauszug/aktueller aus dem Vereinsregister (zusätzlich noch Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Geschäftsführers/ Vorsitzenden Original oder Kopie; Einzel- bzw. Gesamtprokura beachten!)
Bei Einzelunternehmen: Gewerbeanmeldung sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass Original oder Kopie mit Meldebescheinigung
(Bitte beachten Sie, dass SEPA-Basislastschriftmandate und Handelsregisterauszüge nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen)
• Gutachten nach §23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Oldtimer-Abnahme)
• Bescheinigung über Hauptuntersuchung (meistens Bestandteil der Abnahme nach §23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO))
• Bisherige Kennzeichenschilder (erforderlich, wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist)
• Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass mit Meldebescheinigung
• SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (siehe Formulare)
• Bei Beauftragten zusätzlich: Vollmacht des Antragstellers sowie Bundespersonalausweis oder Reisepass/Pass des Bevollmächtigten (siehe Formulare)
Sollten Sie keine Meldebescheinigung/Gewerbeanmeldung zur Hand haben, kann dies hier abgefragt werden (Mehrkosten hierfür: Meldedatenabfrage: 10,00 EUR, Gewerbeabfrage: 15,00 EUR)
Der Abruf der Meldedaten kann jedoch nur für Personen erfolgen, die ihren Wohnsitz in Darmstadt haben.
Rechtsgrundlagen
§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst).
27,80 €
Bitte beachten Sie: die Angabe der Gebührenhöhe bezieht sich ausschließlich auf die Standardgebühr. Gebühren können variieren, je nachdem wie sie sich zusammensetzen und wie sie auf den Einzelfall abgestimmt sind.
Sie können die Gebühr auch bar oder mit EC-Karte und PIN bezahlen.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern.
Kontakt
- Info-Telefon (Zulassungsbehörde)