Covid-19-Virus AKTUELL | > Alle Informationen zum Thema Covid-19-Virus auf einen Blick |
Führungszeugnis
Online-Beantragung (beim Bundesjustizamt)
Alle Arten der Führungszeugnisse
Was ist ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten sein.
Gibt es unterschiedliche Führungszeugnisse?
In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses.
Es gibt 2 Arten:
• Für private Zwecke:
Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
• Zur Vorlage bei einer Behörde:
Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die Sie angeben.
Bitte geben Sie in diesem Fall die genaue Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis (mit erweitertem Inhalt) erteilt, wenn dies in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des achten Buches Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union besitzen, können Sie ebenfalls ein Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im dortigen Strafregister gebeten. Die mitgeteilten Eintragungen werden vollständig und in der übermittelten Sprache in Ihr Führungszeugnis aufgenommen.
Als Antragsteller/in können Sie verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
Was sind die Voraussetzungen?
- Vollendung des 14. Lebensjahres
- Muss in Darmstadt gemeldet sein mit Haupt- oder Nebenwohnung
- Persönliche Antragstellung unter Vorlage eines gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass oder bei EU-Staatsangehörigen auch Identitätskarte.)
- Bei Personen, die eine/n gesetzlichen Vertreter/in haben, ist auch diese/r antragsberechtigt; die Vertretungsmacht ist nachzuweisen
- Bei Personen, die geschäftsunfähig sind, ist nur der gesetzliche Vertreter/in antragsberechtigt; die Vertretungsmacht ist nachzuweisen
- Keine Vertretung bei der Antragstellung durch Bevollmächtigte (auch nicht durch Rechtsanwälte oder Ehegatten)
- Bei Antragstellung eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG muss durch den Antragsteller eine schriftliche Aufforderung vorgelegt werden, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis vom Antragsteller verlangt (z. B. der Arbeitgeber), bestätigt, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs 1 BZRG vorliegen.
- Bei schriftlicher Antragstellung: muss dem Antrag das Formular "Anrtag auf Erteilung eines Führungszeugnisses" (siehe Box Formulare, oben rechts) ein Identitätsnachweis beigefügt sein und die Unterschrift des Antragstellers muss von einer öffentlichen Stelle vorab beglaubigt werden.
Bei Unklarheiten empfehlen wir vorab telefonisch mit uns Rücksprache zu halten!
Benötigte Unterlagen
• Für behördliche Zwecke:
Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des
Geschäftszeichens
• Personalausweis/Reisepass
• Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle,die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.
Gebühren
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Wird das Führungszeugnis nachweislich für eine ehrenamtliche Tätigkeit bei einer gemeinnützigen Organisation benötigt, fällt unter bestimmten Voraussetzungen keine Gebühr an. Bei Zahlung eines Gehalts wird das Führungszeugnis u. U. gebührenpflichtig. Ein Nachweis hierüber ist bei Antragstellung vorzulegen.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Teaser
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Führungszeugnisse können sowohl bei der Meldebehörde des Haupt- als auch des Nebenwohnsitzes beantragt werden.
Neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. In diesem Fall sind dem formlosen Anschreiben an das Einwohnermeldeamt auch die Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname(n), Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) anzugeben. Die Unterschrift auf dem Antragschreiben muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Soweit nicht bereits aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Es wird empfohlen, sich vor einer ggfs. erforderlichen schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde – auch wegen der Gebührenbegleichung – in Verbindung zu setzen.
Das Führungszeugnis kann darüber hinaus auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden.
s. Führungszeugnis im Onlineverfahren beantragen
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Verfahrensablauf
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Voraussetzungen
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Welche Fristen muss ich beachten?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Bearbeitungsdauer
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
https://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/Rechtsbehelf
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Anträge / Formulare
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"