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Fischerprüfung

Info

Die nächsten Fischerprüfungen finden am 19. April 2024 (ausgebucht!) und am 13. September 2024 statt. Prüfungsbeginn ist jeweils 15:00 Uhr.


Da inzwischen alle unteren Fischereibehörden in Hessen jährlich zumindest zwei Prüfungen anbieten müssen, finden keine gemeinsamen Prüfungen mehr mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg statt. Prüflinge mit Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg sollten sich daher bevorzugt bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg zur Fischerprüfung anmelden.


Die Einzelheiten zur Erlangung des hessischen Fischereischeines sind dem nebenstehenden Merkblatt zu entnehmen.

Aufgrund der limitierten Prüfungsplätze erhalten Prüflinge aus unserem örtlichen Zuständigkeitsbereich stets den Vorzug. Anträge von Personen mit Wohnsitz außerhalb von Darmstadt werden hinsichtlich der verbleibenden Prüfungsplätze in der Reihenfolge der vollständig eingegangenen Anträge berücksichtigt. Die Benachrichtigung, ob eine Zulassung zu unserer Prüfung möglich ist, erfolgt in diesen Fällen erst vier Wochen vor der jeweiligen Fischerprüfung.

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Leistungsbeschreibung

Für das Lösen des ersten Fischereischeins (siehe Fischereischein) ist in aller Regel eine bestandene Fischerprüfung erforderlich. In dieser Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Der Hessischen Fischerprüfung stehen Staatliche oder Staatlich anerkannte Fischerprüfungen der anderen Bundesländer gleich.

Von der Ablegung der Fischerprüfung sind u. a. befreit:

  1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
  2. beruflich ausgebildete Fischer mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
  3. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
  4. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören und im Besitz eines ausländischen Fischereischeines sind.

https://hessenfinder.de/portaldeeplink/?tsa_leistung_id=8967474

Herausgebende Stelle