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Städtische Ehrungen und Auszeichnungen
Verleihung von Orden und Ehrenzeichen für besondere Verdienste
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt spricht zur öffentlichen Anerkennung von Verdiensten um das Gemeinwohl oder das Ansehen der Stadt Darmstadt Ehrungen aus.
Arten der Ehrungen:
- das Ehrenbürgerrecht
- die Bezeichnung Stadtälteste, Stadtältester
- die Verleihung Bronzenen und Silbernen Verdienstplakette der Stadt Darmstadt
- die Johann-Heinrich-Merck-Ehrung
- die Ehrenurkunde für verdienste Bürgerinnen und Bürger
- die Ehrenurkunde für verdiente Jugendliche und junge Erwachsene
- Jugendehrung
- die Freunschaftsplakette der Stadt Darmstadt
- Glückwünsche an Jubilarinnen und Jubilare
Nähere Informationen finden Sie hier.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts stellt im Rahmen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eine Möglichkeit der Ehrung durch die Gemeinde dar (§ 28 Abs. 1 HGO). Da es sich bei dem Ehrenbürgerrecht um ein Persönlichkeitsrecht handelt, kann es nur an natürliche Personen verliehen werden. Eine Verleihung des Ehrenbürgerrechts an einen bereits Verstorbenen ist nicht möglich.
Die Verleihung einer Ehrenbezeichnung an Gemeindevertreter, Ehrenbeamte, hauptamtliche Wahlbeamte, Mitglieder eines Ortsbeirates oder Ausländerbeirates ist ein weiteres Beispiel einer Auszeichnung auf gemeindlicher Ebene (§ 28 Abs. 2 HGO). Das Mandat oder Amt muss hierbei insgesamt mindestens 20 Jahre ausgeübt worden sein. Das Gesetz regelt nicht näher, was unter Ehrenbezeichnungen zu verstehen ist. Als Bezeichnungen kommen beispielsweise „Ehrenbürgermeister“ oder „Gemeindeältester“ in Betracht.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts oder einer Ehrenbezeichnung ist ohne engere rechtliche Bedeutung; besondere Rechte und Pflichten oder gar Privilegien sind damit nicht verbunden.
Die Gemeinde kann in einer Satzung weitere Möglichkeiten für anlassbezogene Ehrungen bestimmen und beispielsweise eigens angefertigte Medaillen, Anstecknadeln, Wappenteller oder Ehrenringe verleihen. Die Satzung kann auch das Verfahren zur Ehrung regeln (z.B. Vorschläge über zu Ehrende sind in schriftlicher Form an die Gemeindevertretung / Stadtverordnetenversammlung zu richten).
Hessischer Verdienstorden
Freiherr-vom-Stein-Plakette
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
§ 28 Abs.2 HGO
§ 51 Nr. 3 HGO
Anträge / Formulare
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Zum Onlineantrag für die Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette oder -EhrenurkundeUrheber
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Kontakt
- Frau Forster, Melanie
- Frau Hartmann, Johanna
- Frau Hof, Dagmar