Das Rechtsamt ist die interne Rechtsabteilung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Eine allgemeine Rechtsberatung für Personen außerhalb der Stadtverwaltung ist rechtlich nicht möglich und wird von dem Rechtsamt nicht angeboten.
Aufgaben: Die Juristinnen und Juristen des Rechtsamts vertreten die Stadt vor den Gerichten in Fällen, in denen die Stadt Klägerin oder Beklagte ist und beraten die hauptamtlichen Magistratsmitglieder (Dezernenten), städtischen Gremien und Fachämter in allen Rechtsfragen. Zu den Aufgaben des Rechtsamts zählen ferner die Prüfung von und Begleitung der Fachämter bei der Erarbeitung von Magistratsvorlagen, Verträgen, Benutzungsordnungen und allgemeinen Regelungen sowie die Mitwirkung bei dem Erlass von Rechtsvorschriften (Verordnungen, Satzungen, Verwaltungs- und Geschäftsanweisungen). Daneben ist das Rechtsamt zuständig für die Bearbeitung von Widersprüchen gegen Bescheide des Oberbürgermeisters oder des Magistrats. Findet im Widerspruchsverfahren eine Anhörung durch den Widerspruchsausschuss statt, vertreten die Juristinnen und Juristen des Rechtsamts dort den Oberbürgermeister im Vorsitz.
Zu den weiteren Aufgaben des Rechtsamts gehören die Verwaltung der sachlichen Ausstattung der Schiedsämter und Ortsgerichte, die Veranlassung der Wahlen für Schiedsamts- und Ortsgerichtsmitglieder sowie die Durchführung der Wahlen der Schöffen beim Amts- und Landgericht Darmstadt (Führung der Schöffenliste).
Dem Rechtsamt ist das Referat Stadtwirtschaftskoordination angegliedert. Die Stadt hält zahlreiche Beteiligungen in öffentlicher oder privater Rechtsform. Das Referat hat eine koordinierende Funktion zwischen der Stadt und diesen Beteiligungen und sorgt für die Beachtung der Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung.
Ferner ist dem Rechtsamt das Sachgebiet Vergabe zugeteilt. Das Sachgebiet Vergabe hat die Funktion der städtischen Vergabestelle. Es berät die städtischen Dienststellen in allen Vergabefragen und führt zugleich Vergabeverfahren für die Stadt durch.
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64225 Darmstadt
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