Die Sozial- und Jugendhilfeplanung ist in der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Querschnittsaufgabe direkt der Sozialdezernentin unterstellt.
Sozialplanung umfasst die Teilbereiche Jugendhilfeplanung, Altenhilfeplanung und Allgemeine Sozialplanung. Dabei ist die Altenhilfeplanung als Bereichsplanung in der Servicestelle Soziales und Beratung angesiedelt.
Die Jugendhilfeplanung ist gemäß dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) eine Aufgabe des öffentlichen Jugendhilfeträgers im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe in seinem Zuständigkeitsbereich. Durch den Prozess der Jugendhilfeplanung hat der öffentliche Träger zu gewährleisten, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.
Bei dieser Planung arbeitet die Sozialverwaltung mit den freien Trägern und anderen örtlichen Stellen eng zusammen, z.B. im Fachausschuss Jugendhilfeplanung. Dabei geht es nicht nur um einen Ausbau, sondern auch um eine inhaltlich-fachliche Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.
All diese Bemühungen dienen dazu, die Leitnorm der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen:
"Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit" (§ 1 SGB VIII).
Die Allgemeine Sozialplanung ermittelt und beschreibt Bedarfe und Lebenslagen. Diese können sowohl zielgruppenbezogen, bereichsbezogen oder sozialraumbezogen abgebildet werden. Ziel der Sozialplanung ist es, ein soziales Unterstützungssystem in der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu entwickeln, welches die derzeitigen und zukünftigen Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt deckt. Hierzu sind Bestandserhebung, Bedarfsermittlung und Aus- bzw. Umbau des bestehenden Systems notwendig. Dies geschieht in einem dialogischen Prozess mit den beteiligten Institutionen und den betroffenen Zielgruppen. Ein wichtiges Element der Sozialplanung ist daher die Mitwirkung und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Sie betreffenden Entscheidungen im Sozialen Bereich zu organisieren. Ein weiterer Bestandteil von Sozialplanung ist auch die Überprüfung der Wirkungen und des Nutzens der bestehenden Angebote vor Ort.
Ein zentrales Merkmal der Sozialplanung ist, dass sie immer interdisziplinär und bereichsübergreifend organisiert sein muss. Dies wird sichergestellt durch übergreifende Arbeitsgruppen und Zusammenschlüsse, die vornehmlich projektbezogen arbeiten.
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