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Eheschließungen
- im Alten Rathaus max. 6 Personen
- im Hochzeitsturm max. 6 Personen
- in der Dianaburg im Trauzimmer max. 6 Personen plus mögliche Gäste im Außenbereich mit Mindestabstand
Die Brautpaare werden 10 Tage vor der Trauung über die aktuellen Vorgaben per E-Mail informiert.
Vielen Dank für Ihr Verständis!
Ihr Standesamt Darmstadt
Trautermine können bis zu 12 Monate im Voraus vergeben werden.
Am Hochzeitsturm ist kein barrierefreier Zugang für Rollstühle vorhanden.
- Anmeldung der Eheschließung nach deutschem und internationalem Recht
- Eheschließungen
Sie möchten heiraten?
Heiraten können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt Ihrer Wahl.
Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung (Antragstellung), ist jeweils das Standesamt an Ihrem Wohnsitz (auch Zweitwohnsitz).
Sofern keiner von beiden Verlobten einen Wohnsitz in Deutschland hat, ist das Standesamt zuständig, bei dem die Ehe geschlossen werden soll.
Sie sind in Darmstadt wohnhaft?
In diesem Fall ist das Standesamt Darmstadt für die Entgegennahme Ihrer Anmeldung zur Eheschließung zuständig. Wenn Sie nicht in Darmstadt heiraten möchten, leiten wir Ihre Unterlagen auch an ein anderes Standesamt zur Eheschließung weiter.
Damit wir Ihnen die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen nennen können, benötigen wir zunächst einige persönliche Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie zunächst den Beratungsbogen vollständig und leserlich aus. Danach senden Sie uns diesen bitte per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Nach Eingang des Beratungsbogens werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie umfassend zu den erforderlichen Unterlagen zu beraten und ggf. bereits einen Hochzeitstermin zu vereinbaren. Checkliste für deutsche Staatsangehörige zur Anmeldung der Eheschließung
Auf Grund des Beratungsbogens wird bei binationalen Paaren ein Beratungsbrief erstellt. Darin sind alle notwendigen Dokumente für beide Partner aufgelistet und das weitere Verfahren erläutert. Wir bitten um Verständnis, dass die Erarbeitung der „Beratungsbriefe“ einige Wochen in Anspruch nimmt. Informationen zum Anmeldeverfahren und die Vereinbarung des Gesprächs- bzw. Trauungstermins für Darmstädter Paare erfolgt per E-Mail an standesamt@darmstadt.de.
Sie sind nicht in Darmstadt wohnhaft, möchten aber hier heiraten?
Kein Problem. Auch Paare, die nicht ihren Erst- oder Zweitwohnsitz in Darmstadt haben oder gar nicht in Deutschland leben sind herzlich willkommen: Sie können gerne im Hochzeitsturm oder im Alten Rathaus heiraten.
Sofern der Wohnsitz von beiden Verlobten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, erfolgt die Anmeldung zur Eheschließung dann beim Standesamt Darmstadt.
Wenn Sie in Deutschland, aber an einem anderen Ort als Darmstadt wohnhaft sind, so müssen Sie sich für die Anmeldung Ihrer Eheschließung an Ihr zuständiges Wohnsitzstandesamt wenden. Dort erhalten Sie Informationen u. a. darüber, welche Unterlagen Sie benötigen.
Bei der Anmeldung zur Eheschließung an Ihrem Heimatort teilen Sie dem Standesbeamten Ihren Wunsch auf Trauung in Darmstadt mit. Er schickt uns Ihre Unterlagen zu. Sind diese hier eingetroffen und bearbeitet, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für ein persönliches Gespräch im Alten Rathaus.
Bei diesem persönlichen Gespräch werden die Daten noch einmal abgeglichen. Wir beraten und informieren Sie über den Ablauf der Trauung an unseren Trauungsorten. Ihnen werden die zur Auswahl stehenden Familienstammbücher präsentiert und selbstverständlich können Sie Wünsche zum Inhalt Ihrer Traurede usw. mit uns besprechen.
Außer den Ausweisdokumenten und Geld für die Gebühren (EC-Karten Zahlung ist möglich) brauchen Sie in der Regel keine weiteren Unterlagen mitzubringen! Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, so werden wir Sie hierüber informieren.
Nur für auswärtige Paare: Informationen zum Anmeldeverfahren und die Vereinbarung des Gesprächs- bzw. Trauungstermins für auswärtige Paare erfolgt per E-Mail an standesamt@darmstadt.de.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um die Eheschließung:
Trautermine im Hochzeitsturm bzw. Alten Rathaus (Standesamt)
Für Trauungen an Freitagen ab 13:00 Uhr und an Samstagen gilt grundsätzlich der Gebührensatz für Trauungen außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten. Bitte beachten Sie hierzu unser Informationsblatt "Gebühren ab 03.01.2019" (weiter unten auf dieser Seite).
Trautermine im Hochzeitsturm (kein barrierefreier Zugang): An den Trautagen ist der Hochzeitsturm den Hochzeitsgesellschaften vorbehalten. Besichtigungen sind in dieser Zeit nicht möglich.
Bitte beachten Sie, dass nicht an gesetzlichen Feiertagen (z.B. Tag der Deutschen Einheit) getraut wird.
Trautermine im Alten Rathaus - Standesamt (barrierefreier Zugang):
Bitte beachten Sie, dass nicht an gesetzlichen Feiertagen (z.B. Tag der Deutschen Einheit) getraut wird.
Trauungen im Alten Rathaus sind an den vom Standesamt vorab festgelegten Terminen und - aus organisatorischen Gründen im Einzelfall - nach Vereinbarung möglich (nur innerhalb unserer Öfnungszeiten).
Trautermine in der "Dianaburg"
Im Kranichsteiner Wald können im Jagdpavillon "Dianaburg" Verlobte mit Wohnsitz in Arheilgen, Wixhausen oder Kranichstein heiraten. Dies ist möglich von Mai bis September an zwei Freitagen im Monat. Nähere Informationen erhalten Sie per Email an standesamt@darmstadt.de bei uns.
Benötigte Unterlagen
- Welche Dokumente vorzulegen sind, erfahren Sie nach Eingang des Beratungsbogens.
- Bei Verlobten mit ausländischen Staatsangehörigkeiten ist die Erstellung eines Beratungsbriefs notwendig. Dieser wird an hand des Beratungsbogens erstellt.
Gebühren
- ca. 100,-- EUR bis 200,-- EUR für die Anmeldung und Durchführung der Eheschließung
- 11,-- EUR für eine Eheurkunde (jedes weitere, gleichzeitig bestellte, Exemplar kostet 5,50 EUR)
- 170,-- EUR Sondergebühr für Trauungen im Hochzeitsturm
- 25,-- EUR bis 39,-- EUR für ein Stammbuch (je nach Ausführung).
- Im Einzelfall können zusätzliche Kosten entstehen (z.B. bei Auslandsbeteilung)
- Näheres zu unseren Gebühren entnehmen Sie bitte dem Auszug aus den Gebühren des Standesamts
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.
Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Verfahrensablauf
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann.
An wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Voraussetzungen
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
- Volljährigkeit
- Die Ehe soll grundsätzlich nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
- Minderjährige können ausnahmsweise auch heiraten, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind und der künftige Ehepartner volljährig ist. Hierzu ist eine Befreiung durch das Familiengericht notwendig. Das Gericht hört bei diesem Verfahren neben der oder dem Minderjährigen auch deren oder dessen gesetzliche Vertreter (in der Regel die Eltern) an.
- Keine Ehe zwischen Verwandten
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Keine Doppelehen
Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
- beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform; vom Standesamt des Geburtsortes)
- wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:
- Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
- im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners beziehungsweise
Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Eheurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind:
- Geburtsurkunden der Kinder
Bei einem Partner aus dem Ausland:
- gültiger Personalausweis / Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich dies nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- Ehefähigkeitszeugnis (Link Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Fremdsprachige Urkunden:
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer.
Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde.
Weitere Unterlagen:
Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Anmeldung der Eheschließung (Prüfen der Voraussetzungen)
- 42,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 21,00 Euro wenn ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
Erneutes Prüfen der Voraussetzungen (nach § 29 Personenstandsverordnung):
- 21,00 Euro wenn nur deutsches Recht zu berücksichtigen ist
- 11,00 Euro wenn auch ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, zusätzlich je ausländisches Recht
Für die Vornahme der Eheschließung in der Regel:
- 42,00 Euro in den Amtsräumen, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 63,00 in den Amtsräumen, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
- 63,00 Euro außerhalb der Amtsräume, während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 94,00 Euro außerhalb der Amtsräume, außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
Welche Fristen muss ich beachten?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
§§ 11 ff. Personenstandsgesetz (PStG)§§ 28f Personenstandsverordnung (PStV)
§§ 1303 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport (VwKostO-MdIS)
Was sollte ich noch wissen?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Bitte beachten Sie auch das unten verlinkte Informationsblatt bei Heirat - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
Urheber
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Bundesministerium des Innern und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz/Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
28.05.2019Kontakt
- 115-Servicecenter
Eheschließungen
(Standesamt)Formulare:
- Wichtiger Hinweis des Standesamt zum Corona-Virus
- Eheschließung im Alten Rathaus, Informationen
- Eheschließung im Hochzeitsturm, Informationen
- Eheschließung in der Dianaburg, Informationen
- Trauorte in Darmstadt
- Namensführung Möglichkeiten
- Eheschließung Beratungsbogen
- Eheschließung Beratungsbogen (englisch)
- Gebühren (ab 03.01.2019)
- Checkliste für deutsche Staatsangehörige zur Anmeldung der Eheschließung
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung