Zweitwohnungssteuer
Beschreibung
Festsetzung der Zweitwohnungssteuer im Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bemessungsgrundlage:
- Jährlicher Mietaufwand (Nettokaltmiete)
- Die Steuer beträgt 15 % der Nettokaltmiete
Benötigte Unterlagen
Erklärung zur Zweitwohnungssteuer
Rechtsgrundlagen
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
Hier finden Sie die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer im Gebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
In der Rechtsprechung ist die Zweitwohnungssteuer als zulässige Aufwandsteuer mit örtlichem Charakter anerkannt.
Leistungsbeschreibung
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.
In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.
Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.
Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
- Zweitwohnung / Nebenwohnung anmelden
(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.
Zweitwohnung / NebenwohnungAn wen muss ich mich wenden?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Bei der für Ihre Zweit- bzw. Nebenwohnung zuständigen Stadt-oder Gemeindeverwaltung erfahren Sie, ob und in welchem Umfang bzw. unter welchen Bedingungen Sie mit entsprechenden Zahlungspflichten rechnen müssen.
Sie erhalten dort ggf. auch die Erklärungen zur Zweitwohnungssteuer
Voraussetzungen
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung auch eine Zweitwohnung
Welche Gebühren fallen an?
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Als Bemessungsgrundlage dient meist der jährliche Mietaufwand, bei Eigentumswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel). Aufgrund der kommunalen Eigenständigkeit gelten keine einheitlichen Regelungen.
Rechtsgrundlage
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)Bundesmeldegesetz
Herausgebende Stelle
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Fachlich freigegeben durch
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Fachlich freigegeben am
folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"
20.03.2014
Kontakt
- Frau Becker