Zurück

Bauförderung

Kurzinfo

 

  • Prüfung der Einhaltung von Einkommens-, Belastungs- und Wohnflächengrenzen.
  • Gewährung von Kostenzuschüssen nach den Richtlinien für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum.

Hierbei ist zunächst der beabsichtigte behindertengerechte Umbau durch das nebenstehende Formular anzumelden.
 

Welcher Bau ist förderungsfähig?
Eigengenutzte Eigentumswohnungen, Wohnhäuser mit bis zu 2 Wohnungen, aber maximal eine Wohnung für die Bauherrschaft oder Käufer/innen.

>> Informationen, Richtlinien, Antragsvordrucke u.s.w. zu den aktuellen Bauförderungsprogrammen.

Benötigte Unterlagen

Nach Absprache

Informationen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Folgende Informationen stammen aus dem Landesportal "Hessenfinder"

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Wohnungsunternehmen Förderung für sozialen Wohnungsbau erhalten.

Anträge / Formulare

Die Antragstellung ist online möglich:

https://antrag.hessen.de/hcc/start/index.html?formId=fm00069

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Privatperson ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten oder sich als Wohnungseigentümer bzw. -unternehmen im sozialen Wohnungsbau engagieren wollen, können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Neubau von Mietwohnungen

Für die Schaffung von Mietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können zinsgünstige Darlehen und Finanzierungszuschüsse vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen gefördert.

Modernisierung von Mietwohnungen

Das Land Hessen fördert im Rahmen der sozialen Mietwohnraumförderung auch Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand (ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen).

 

Modellprojekte

Modellprojekte des sozialen Mietwohnungsbaus, die u. a. das Ziel haben, neue Konzepte hinsichtlich

  • kostengünstigen Bauens,
  • flexibler Grundrisse,
  • Reduktion von Nebenkosten des Wohnens,
  • Anreize zur Reduzierung des persönlichen Wohnflächenkonsums,
  • Aufstockungen, Ausbau von Dachgeschossen und Umbau oder
  • gemeinschaftlicher Wohnformen

zu testen, können bei Nachweis investiver Mehrkosten mit einer zusätzlichen Darlehenspauschale gefördert werden. Auch nicht-investive Mehrausgaben (z. B. wissenschaftliche Begleitforschung, architektonische Wettbewerbe) können bezuschusst werden.

Eine Antragstellung ist online möglich und setzt voraus, dass das Vorhaben bei der örtlichen Wohnraumförderstelle bereits zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet wurde.

Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Das Land Hessen fördert Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum mittels Kostenzuschüssen, damit Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.

 

An wen muss ich mich wenden?

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnraumförderstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

https://www.wibank.de/wibank/

Voraussetzungen

  • Das Vorhaben ist bereits bei der örtlichen Wohnraumförderstelle zur sozialen Mietwohnraumförderung angemeldet.
  • Mietwohnungsbau: Die Eigenleistung der Bauherrschaft muss mindestens 15 Prozent der Gesamtkosten betragen. Das Einkommen der wohnberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.
  • Wohneigentum: Das Einkommen der förderberechtigten Haushalte darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Beim Neubau oder Erwerb einer Gebrauchtimmobilie muss das vorhandene Eigenkapital bzw. Vermögen zwischen 10 und 50 Prozent der Gesamtkosten betragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich darf erst nach Erteilung der Förderzusage mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden. 

Herausgebende Stelle