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Bauförderung
- Prüfung der Einhaltung von Einkommens-, Belastungs- und Wohnflächengrenzen.
- Gewährung von Kostenzuschüssen nach den Richtlinien für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbst genutztem Wohneigentum.
Hierbei ist zunächst der beabsichtigte behindertengerechte Umbau durch das nebenstehende Formular anzumelden.
Welcher Bau ist förderungsfähig?
Eigengenutzte Eigentumswohnungen, Wohnhäuser mit bis zu 2 Wohnungen, aber maximal eine Wohnung für die Bauherrschaft oder Käufer/innen.
>> Informationen, Richtlinien, Antragsvordrucke u.s.w. zu den aktuellen Bauförderungsprogrammen.
Benötigte Unterlagen
Nach Absprache
Wenn Sie sich entschlossen haben, ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung zu bauen oder zu erwerben können Sie staatliche Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Wer kann eine Förderung des Landes Hessen erhalten? Hinweis: Mietwohnungsbauförderung Modernisierung von Mietwohnungen Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Für die Schaffung von Neubaumietwohnungen im sozialen Wohnungsbau können Darlehen vom Land Hessen beantragt werden. Damit wird die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum gefördert.
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms Modernisierungsmaßnahmen im Mietwohnungsbestand des sozialen Wohnungsbaus (beispielsweise Grundrissveränderungen, Anbau von Balkonen, Wohnumfeldmaßnahmen, Modernisierung der sanitären Einrichtungen). Ausgenommen sind reine Instandsetzungsmaßnahmen oder energetische Sanierungen (beispielsweise Dämmung des Daches/Außenfassade etc.).
Anträge hierfür können auch bei unserer Wohnbauförderstelle gestellt werden.
Das Land Hessen fördert im Rahmen eines Landesprogramms bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattung an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld). Die Wohnungen sollen baulich so gestaltet sein, dass behinderte Menschen darin einen eigenen Haushalt führen sowie selbständig und unabhängig leben können. Außerdem sollen die Wohngebäude und Wohnungen barrierefrei erreichbar sein.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Wohnungsbauförderungsstelle oder bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Grundsätzlich darf erst nach Erteilung des Bewilligungsbescheides mit der Bau- oder Modernisierungsmaßnahme begonnen oder der Kaufvertrag abgeschlossen werden.
Kontakt
- Frau Jost