Vollstreckungsmaßnahmen
Entsprechend der Festlegung des Verwaltungs-Vollstreckungs-Gesetzes werden öffentlich-rechtliche Forderungen durch die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde beigetrieben.
Neben Vollstreckungsmaßnahmen des Innendienstes (z. B. Lohn-, Miet-, Kontopfändung) werden die gemahnten, überfälligen Forderungen auch durch Vollziehungsbeamte der Stadt beigetrieben.
Die Vollstreckungsstelle der Stadt Darmstadt führt auch im Auftrag anderer Gemeinden / Städte, der GEZ oder IHK in Amtshilfe Vollstreckungsmaßnahmen durch.
Kontakt
- Frau Ammenda
- Herr Arent
- Frau Birkener
Di und Do: 08.00 - 09.00, und nach Terminvereinbarung
- Frau Dök
- Frau Edelmann
- Herr Hübenthal
- Frau Kaus
Montag und Donnerstag 08.00 - 09.00 Uhr
- Herr Keim
Dienstags und Freitags 08.00 - 09.00 Uhr
Terminvereinbarung auch ausserhalb der Sprechzeiten möglich.
- Herr Pöthig
Montag und Donnerstag 08.00 - 09.00 Uhr
- Frau Römer
- Herr Rückert
- Frau Sabra
Ab 13.30 Uhr: Vollstreckungssachbearbeitung
Tel.: 06151 / 13-4467, Fax-Nr.: 06151 / 13-3665, Zimmer 465